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Sendung vom 02.09.1983: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Januar 1986 werden aufgrund der festgestellten Übereinstimmungen des Erscheinungsbild der beiden Männer mit den Täterbeschreibungen von den Zeugen des Bankraubes die Ermittlungen gegen den Arbeiter und den Straßenwärter  wieder aufgenommen und intensiviert. Das Amtsgericht Nienburg ordnet die Überwachung der Telefongespräche von Jürgen D. und Kurt L. an. Die Kripo kann in den nächsten Monaten zwar weitere Indizien auf eine mögliche Tatbeteiligung der Beiden bei den Morden und den Überfällen sammeln, aber die Beweislage bleibt dürftig. Es gibt bei den Kapitaldelikten nur wenige auswertebare Spuren die zur Ermittlung und Überführung der Täter führen könnten.  
Im Januar 1986 werden aufgrund der festgestellten Übereinstimmungen des Erscheinungsbild der beiden Männer mit den Täterbeschreibungen von den Zeugen des Bankraubes die Ermittlungen gegen den Arbeiter und den Straßenwärter  wieder aufgenommen und intensiviert. Das Amtsgericht Nienburg ordnet die Überwachung der Telefongespräche von Jürgen D. und Kurt L. an. Die Kripo kann in den nächsten Monaten zwar weitere Indizien auf eine mögliche Tatbeteiligung der Beiden bei den Morden und den Überfällen sammeln, aber die Beweislage bleibt dürftig. Es gibt bei den Kapitaldelikten nur wenige auswertebare Spuren die zur Ermittlung und Überführung der Täter führen könnten.  


Am 12. Mai 1986 erhalten die Ermittlungen plötzlich unverhofft einen neuen Auftrieb und die Schlinge zieht sich allmählich. Die Luft für Jürgen D. und Kurt L. wird dünner. Eine Prostituierte erstattet Anzeige gegen das Duo. Sie sei von den beiden Männern aus Nienburg überfallen, beraubt und vergewaltigt worden. Die Kripo kann Indizien gegen den 35-Jährigen und den 37-Jährigen sammeln und gegen die Zwei wird Haftbefehl wegen Vergewaltigung und Raubes erlassen. Ungefähr einen Monat später deutet Jürgen D. in der Untersuchungshaft  gegenüber einem Mithäftling an, er habe mit einigen Mordfällen zu tun. In einem Schreiben an die Kripo Nienburg teilt der Mithäftling mit, der 35-Jährige Arbeiter seit nach seinem Verhör wegen den Vergewaltigungsvorwürfen völlig verstört gewesen und habe ihm gegenüber weitere Einzelheiten zu den erwähnten Mordfällen gemacht. Und bei diesen Einzelheiten kann es sich nach Überzeugung der Kripo nur um Täterwissen handeln. Jürgen D. und Kurt L. sind inzwischen mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verschont worden, warum ist bislang nicht bekannt geworden.
Am 12. Mai 1986 erhalten die Ermittlungen plötzlich unverhofft einen neuen Auftrieb. Die Luft für Jürgen D. und Kurt L. wird dünner und die Schlinge zieht sich allmählich zu. Eine Prostituierte erstattet Anzeige gegen das Duo. Sie sei von den beiden Männern aus Nienburg überfallen, beraubt und vergewaltigt worden. Die Kripo kann Indizien gegen den 35-Jährigen und den 37-Jährigen sammeln und gegen die Zwei wird Haftbefehl wegen Vergewaltigung und Raubes erlassen. Ungefähr einen Monat später deutet Jürgen D. in der Untersuchungshaft  gegenüber einem Mithäftling an, er habe mit einigen Mordfällen zu tun. In einem Schreiben an die Kripo Nienburg teilt der Mithäftling mit, der 35-Jährige Arbeiter seit nach seinem Verhör wegen den Vergewaltigungsvorwürfen völlig verstört gewesen und habe ihm gegenüber weitere Einzelheiten zu den erwähnten Mordfällen gemacht. Und bei diesen Einzelheiten kann es sich nach Überzeugung der Kripo nur um Täterwissen handeln. Jürgen D. und Kurt L. sind inzwischen mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verschont worden. Warum, ist vorerst unbekannt und die genauen Hintergründe dafür werden erst über ein Jahr später bekannt.


Am 26. Juni 1986 wird der Mithäftling in Anwesenheit des zuständigen Staatsanwaltes befragt, lehnt aber eine schriftliche Befragung ab. Um an Beweismittel zu gelangen, die Jürgen D. laut seinen Angaben gegenüber dem Mithäftling vergraben hatte, beantragt die Kripo Nienburg am nächsten Tag in Abstimmung mit der Staatsanwalt Verden die Unterstützung eines verdeckten Ermittlers des LKA Niedersachsen. Dessen Direktor genehmigt den Antrag, da es um mehrere Fälle der Schwerstkriminalität ging und andere Ermittlungsmethoden nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben. In den verdeckten Ermittlungen wird die einzige Chance gesehen um zum Beispiel die Tatwaffen oder die geraubten Gegenstände der Opfer finden zu können. Um an Jürgen D. heranzukommen, gibt sich der verdeckte Ermittler als Mitglied einer einflussreichen kriminellen Organisation im Norddeutschen Raum aus. Zu seinem Schutz ist der verdeckte Ermittler dabei mit einem sogenannten Personensicherungssender ausgerüstet.
Am 26. Juni 1986 wird der Mithäftling in Anwesenheit des zuständigen Staatsanwaltes befragt, lehnt aber eine schriftliche Befragung ab. Um an Beweismittel zu gelangen, die Jürgen D. laut seinen Angaben gegenüber dem Mithäftling vergraben hatte, beantragt die Kripo Nienburg am nächsten Tag in Abstimmung mit der Staatsanwalt Verden die Unterstützung eines verdeckten Ermittlers des LKA Niedersachsen. Dessen Direktor genehmigt den Antrag, da es um mehrere Fälle der Schwerstkriminalität ging und andere Ermittlungsmethoden nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben. In den verdeckten Ermittlungen wird die einzige Chance gesehen um zum Beispiel die Tatwaffen oder die geraubten Gegenstände der Opfer finden zu können. Um an Jürgen D. heranzukommen, gibt sich der verdeckte Ermittler als Mitglied einer einflussreichen kriminellen Organisation im Norddeutschen Raum aus. Zu seinem Schutz ist der verdeckte Ermittler dabei mit einem sogenannten Personensicherungssender ausgerüstet.
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Vier Tage später werden einige Details zu diesem Treffen bekannt. Die Erkenntnisse des verdeckten Ermittlers erhärten den Tatverdacht gegen Jürgen D. im Fall der Prostituierten. Jürgen D. soll sich dem Ermittler gegenüber dahingehend geäußert haben, er habe die Frau "längst besteigen müssen", um deren Aussage vor Gericht zu verhindern. Daraufhin wird zwar kurz überlegt, ob man bei möglichen Treffen zwischen Jürgen D. und Kurt L. deren Gespräche abhören soll, kommt aber von diesem Gedanken wieder ab. Da sich Jürgen D. und Kurt L. wenig später nach einer vorherigen telefonischen Verabredung dann aber tatsächlich treffen und damit gegen ihre Haftverschonungsbeschlüsse verstoßen, werden diese aufgehoben und am 26. August 1986 zuerst Kurt L. und drei Tage später auch Jürgen D. verhaftet. Bei ihren erneuten Vernehmungen legen sie jetzt Teilgeständnisse im Fall Anita B. ab. Sie werden inzwischen auch verdächtigt, Wolfgang S. und möglicherweise auch Petra H. getötet zu haben und kommen in die JVA Verden.  
Vier Tage später werden einige Details zu diesem Treffen bekannt. Die Erkenntnisse des verdeckten Ermittlers erhärten den Tatverdacht gegen Jürgen D. im Fall der Prostituierten. Jürgen D. soll sich dem Ermittler gegenüber dahingehend geäußert haben, er habe die Frau "längst besteigen müssen", um deren Aussage vor Gericht zu verhindern. Daraufhin wird zwar kurz überlegt, ob man bei möglichen Treffen zwischen Jürgen D. und Kurt L. deren Gespräche abhören soll, kommt aber von diesem Gedanken wieder ab. Da sich Jürgen D. und Kurt L. wenig später nach einer vorherigen telefonischen Verabredung dann aber tatsächlich treffen und damit gegen ihre Haftverschonungsbeschlüsse verstoßen, werden diese aufgehoben und am 26. August 1986 zuerst Kurt L. und drei Tage später auch Jürgen D. verhaftet. Bei ihren erneuten Vernehmungen legen sie jetzt Teilgeständnisse im Fall Anita B. ab. Sie werden inzwischen auch verdächtigt, Wolfgang S. und möglicherweise auch Petra H. getötet zu haben und kommen in die JVA Verden.  


Der Weser Kurier berichtet am 7. November 1986 von der Festnahme einer dritten Person. Gegen die Ehefrau eines der festgenommen Männer wird wegen Verdachts der Beihilfe zum Mord und Bankraub ermittelt. Ihre genaue Tatbeteiligung ist aber noch unklar. Währenddessen machen die beiden festgenommen Männer widersprüchliche Aussagen und bezichtigen sich gegenseitig weiterer Straftaten.  
Von der Festnahme einer dritten Person wird am 7. November 1986 berichtet. Gegen die Ehefrau eines der festgenommen Männer wird wegen Verdachts der Beihilfe zum Mord und Bankraub ermittelt. Ihre genaue Tatbeteiligung ist aber noch unklar. Währenddessen machen die beiden festgenommen Männer widersprüchliche Aussagen und bezichtigen sich gegenseitig weiterer Straftaten.  


Am 10. Februar müssen sich Kurt L. und  Jürgen D. dann dann zunächst vor der 1. Großen Strafkammer des des Landgerichtes Verden wegen Verschleppung, Erpressung und Vergewaltigung der Prostituierten Sylke L. verantworten und Anfang Juli 1987 werden sie dann auch noch des dreifachen Mordes angeklagt. Wenig später, in der Nacht zum 9. Juli 1987, gelingt dem inzwischen unter dreifachen Mordverdacht stehenden Jürgen D. zusammen mit einem anderen Mitgefangenen, Roland K., durch ein ungesichertes Dachfenster die spektakuläre Flucht aus der JVA Verden. Die beiden Ausbrecher haben in einem verschlossen Raum Tischtennis gespielt und danach sei es vermutlich versäumt worden, die Gefangenen wieder in ihre Einzelzellen einzusperren sowie später auch noch einmal zu überprüfen, ob sie in ihren Zellen sind. Über einen Feuer-Fluchtweg kommen sie auf den Dachboden des Gefängnisses. Es gelingt ihnen eine mit einem Sicherheitsschloss verriegelte Tür aufzubrechen. Sie klettern durch eine Dachluke auf das Dach und über eine Dachrinne nach unten. Ihr Fehlen wird erst am nächstem Tag um 8 Uhr morgens entdeckt.  
Am 10. Februar müssen sich Kurt L. und  Jürgen D. dann dann zunächst vor der 1. Großen Strafkammer des des Landgerichtes Verden wegen Verschleppung, Erpressung und Vergewaltigung der Prostituierten Sylke L. verantworten und Anfang Juli 1987 werden sie dann auch noch des dreifachen Mordes angeklagt. Wenig später, in der Nacht zum 9. Juli 1987, gelingt dem inzwischen unter dreifachen Mordverdacht stehenden Jürgen D. zusammen mit einem anderen Mitgefangenen, Roland K., durch ein ungesichertes Dachfenster die spektakuläre Flucht aus der JVA Verden. Die beiden Ausbrecher haben in einem verschlossen Raum Tischtennis gespielt und danach sei es vermutlich versäumt worden, die Gefangenen wieder in ihre Einzelzellen einzusperren sowie später auch noch einmal zu überprüfen, ob sie in ihren Zellen sind. Über einen Feuer-Fluchtweg kommen sie auf den Dachboden des Gefängnisses. Es gelingt ihnen eine mit einem Sicherheitsschloss verriegelte Tür aufzubrechen. Sie klettern durch eine Dachluke auf das Dach und über eine Dachrinne nach unten. Ihr Fehlen wird erst am nächstem Tag um 8 Uhr morgens entdeckt.  


Im '''SF 3''' der '''[[198#SF3|Sendung vom 11.09.1987]]''' wird dann in XY für die Kripo Celle nach Roland K. gefahndet. Er soll nach seinem Ausbruch ein Ausflugslokal bei Walsrode überfallen und dabei 125.000 DM erbeutet haben, geht der Polizei in der Nähe von Verden ins Netz und kommt wieder in das Gefängnis in Verden. Ede erwähnt, dass der zweite Ausbrecher bereits drei Tage später wieder festgenommen werden konnte, dessen Name Jürgen D. fällt in der Sendung aber nicht. Er kann nach Hinweisen aus der Bevölkerung in der nur wenige Kilometer von Verden entfernten und zur Einheitsgemeinde Kirchlinteln gehörenden Ortschaft Neddenaverbergen von zwei Beamten der Schutzpolizei Verden festgenommen werden. Jürgen D. war zu Fuß entlang der L160 in Richtung Walsrode unterwegs. Trotz einer umfangreichen Suchaktion des Polizeireviers Verden zusammen mit der Kripo Nienburg und Spezialkräften des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) Lüneburg sowie des Einsatzes eines Polizeihubschraubers aus Hannover bleibt Roland K. zunächst weiter auf der Flucht. Über seine Festnahme nach einem Zuschauerhinweis in Bremen kann dann in der '''[[202#XY-GE|Sendung vom 15.01.1988]]''' berichtet werden. Jürgen D. wird anschließend in die JVA Celle verlegt. Dort wartet er auf seinen weiteren Prozess, während der Mitangeklagte Kurt L. in der JVA Verden verbleibt. Der Prozess im Hinblick auf die Mordserie Nienburg.
Im '''SF 3''' der '''[[198#SF3|Sendung vom 11.09.1987]]''' wird dann in XY für die Kripo Celle nach Roland K. gefahndet. Er soll nach seinem Ausbruch ein Ausflugslokal bei Walsrode überfallen und dabei 125.000 DM erbeutet haben, geht der Polizei in der Nähe von Verden ins Netz und kommt wieder in das Gefängnis in Verden. Ede erwähnt, dass der zweite Ausbrecher bereits drei Tage später wieder festgenommen werden konnte, dessen Name Jürgen D. fällt in der Sendung aber nicht. Er kann nach Hinweisen aus der Bevölkerung in der nur wenige Kilometer von Verden entfernten und zur Einheitsgemeinde Kirchlinteln gehörenden Ortschaft Neddenaverbergen von zwei Beamten der Schutzpolizei Verden festgenommen werden. Jürgen D. war zu Fuß entlang der L160 in Richtung Walsrode unterwegs. Trotz einer umfangreichen Suchaktion des Polizeireviers Verden zusammen mit der Kripo Nienburg und Spezialkräften des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) Lüneburg sowie des Einsatzes eines Polizeihubschraubers aus Hannover bleibt Roland K. zunächst weiter auf der Flucht. Über seine Festnahme nach einem Zuschauerhinweis in Bremen kann dann in der '''[[202#XY-GE|Sendung vom 15.01.1988]]''' berichtet werden. Jürgen D. wird anschließend in die JVA Celle verlegt. Dort wartet er auf seinen weiteren Prozess, während der Mitangeklagte Kurt L. in der JVA Verden verbleibt.


Am 9. September 1987 beginnt dann vor der 7. Strafkammer des Verdener Landgericht der Prozess im Hinblick auf die Mordserie Nienburg, für den vorerst sechs Verhandlungstage angesetzt sind. Und der erste Fahndungstag ist dann nach 20 Minuten auch schon wieder zu Ende, nachdem Jürgen D. über seine beiden Anwälte mitteilen lässt, dass er sich vorerst weder zu seinem Lebenslauf noch zur Anklage äußern werde. Seine wegen Beihilfe zum Mord im Fall Wolfgang S. sowie zu den beiden Raubüberfällen ebenfalls angeklagte Ehefrau will ohne ihren verhinderten Verteidiger ebenfalls nichts sagen, während Kurt L. über seine Anwälte zunächst eine umfassende Aussage andeutet, aus der dann aber nichts wird. Die Verteidiger erklären seinen Sinneswandel mit dem Fehlen des schriftlichen Gutachtens eines Psychiaters.  
Am 9. September 1987 beginnt dann vor der 7. Strafkammer des Verdener Landgericht der Prozess im Hinblick auf die Mordserie Nienburg, für den vorerst sechs Verhandlungstage angesetzt sind. Und der erste Fahndungstag ist dann nach 20 Minuten auch schon wieder zu Ende, nachdem Jürgen D. über seine beiden Anwälte mitteilen lässt, dass er sich vorerst weder zu seinem Lebenslauf noch zur Anklage äußern werde. Seine wegen Beihilfe zum Mord im Fall Wolfgang S. sowie zu den beiden Raubüberfällen ebenfalls angeklagte Ehefrau will ohne ihren verhinderten Verteidiger ebenfalls nichts sagen, während Kurt L. über seine Anwälte zunächst eine umfassende Aussage andeutet, aus der dann aber nichts wird. Die Verteidiger erklären seinen Sinneswandel mit dem Fehlen des schriftlichen Gutachtens eines Psychiaters.  


Am zweiten Fahndungstag geht es, neben der Vernehmung weiterer Zeugen, hauptsächlich um die Umstände, unter denen Kurt L. nach seiner Festnahme Ende August 1986 vor der Kripo Nienburg ein Geständnis abgelegt hat. Sie sollen laut der Verteidiger rechtswidrig gewesen sein, da ihr Mandant in den vier Monaten vor seiner Festnahme von anonymen Anrufern mehrmals bedroht und unter Druck gesetzt worden sei. Die Verteidiger beschuldigen einen V-Mann der Kripo als Urheber der Anrufer. Der zuständige Kriminalkommissar der Kripo Nienburg bestätigt in seiner Zeugenaussage zwar den Einsatz eines Beamten als V-Mann. Dieser sollte das Vertrauensverhältnis zwischen den den beiden Hauptangeklagten untergraben. Dazu, ob Kurt L. von dem V-Mann tatsächlich telefonisch unter Druck gesetzt wurde, kann der Kriminalkommissar im Zeugenstand aber nichts sagen. In einem Polizeiprotokoll sollen auch eine "Zusicherungen" aufgeführt sein, zum Beispiel den Schutz der Familie von Kurt L. Jürgen D. wiederum habe laut seiner Anwälte nur deshalb eine Aussage gemacht, weil die Kripo Nienburg damit gedroht habe, er bekäme sonst seine Kinder nicht zu sehen. Der Nienburger Kriminalkommissar bestätigt darauf, dass die Kinder von Jürgen D. während dessen Vernehmung tatsächlich zweimal in das Polizeigebäude gefahren hätte.
Am zweiten Fahndungstag geht es, neben der Vernehmung weiterer Zeugen, hauptsächlich um die Umstände, unter denen Kurt L. nach seiner Festnahme Ende August 1986 vor der Kripo Nienburg ein Geständnis abgelegt hat. Sie sollen laut der Verteidiger rechtswidrig gewesen sein, da ihr Mandant in den vier Monaten vor seiner Festnahme von anonymen Anrufern mehrmals bedroht und unter Druck gesetzt worden sei. Die Verteidiger beschuldigen einen V-Mann der Kripo als Urheber der Anrufer. Der zuständige Kriminalkommissar der Kripo Nienburg bestätigt in seiner Zeugenaussage zwar den Einsatz eines Beamten als V-Mann. Dieser sollte das Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Hauptangeklagten untergraben. Dazu, ob Kurt L. von dem V-Mann tatsächlich telefonisch unter Druck gesetzt wurde, kann der Kriminalkommissar im Zeugenstand aber nichts sagen. In einem Polizeiprotokoll sollen auch eine "Zusicherung" aufgeführt sein, zum Beispiel den Schutz der Familie von Kurt L. Jürgen D. wiederum habe laut seiner Anwälte nur deshalb eine Aussage gemacht, weil die Kripo Nienburg damit gedroht habe, er bekäme sonst seine Kinder nicht zu sehen. Der Nienburger Kriminalkommissar bestätigt darauf, dass die Kinder von Jürgen D. während dessen Vernehmung tatsächlich zweimal in das Polizeigebäude gefahren hätte.


Die Vernehmung weiterer Zeugen bringt das Gericht nicht sonderlich weiter. Während die Filialleiterin der Volksbank in Lindwedel, die am Tag des zweiten Mordes an Petra H., dem 21. Januar 1983, überfallen wurde meint, zwei gleich große Täter gesehen zu haben, hat als weiterer Zeuge der Leiter der Volksbank-Zweigstelle in Wechold, die vor dem dritten Mord an Anita B. am 29. April 1983 überfallen wurde, einen der beiden Täter als kleiner und etwas kräftiger in Erinnerung Immerhin kristallisiert sich dann noch heraus, dass der grüne Fiesta von Anita B. am Tattag von drei Personen gesehen worden ist, die an jenem Nachmittag in unmittelbare Nähe des Tatortes den westlich von Verden gelegenen Weg zwischen Hustedt und Oiste befahren haben.  
Die Vernehmung weiterer Zeugen bringt das Gericht nicht sonderlich weiter. Während die Filialleiterin der Volksbank in Lindwedel, die am Tag des zweiten Mordes an Petra H., dem 21. Januar 1983, überfallen wurde meint, zwei gleich große Täter gesehen zu haben, hat als weiterer Zeuge der Leiter der Volksbank-Zweigstelle in Wechold, die vor dem dritten Mord an Anita B. am 29. April 1983 überfallen wurde, einen der beiden Täter als kleiner und etwas kräftiger in Erinnerung Immerhin kristallisiert sich dann noch heraus, dass der grüne Fiesta von Anita B. am Tattag von drei Personen gesehen worden ist, die an jenem Nachmittag in unmittelbare Nähe des Tatortes den westlich von Verden gelegenen Weg zwischen Hustedt und Oiste befahren haben.  


Eine kaufmännische Angestellte sah lediglich den Fiesta hinter sich. Ein Landwirt will zwei Männer im Auto bemerkt haben, der eine etwas größer mit mit schmalem und der andere etwas kleiner mit rundem Gesicht. Und eine Taxifahrerin sagt aus, sie habe den grünen Ford gleich zweimal gesehen. Beim ersten Mal stand er am Wegesrand. Ihr sei eine Frau auf dem Fahrersitz aufgefallen, die sie mit ernstem Gesucht angesehen habe. Neben dem Wagen sei ein Mann in einem Parka gestanden. Wegen Regen hatte er eine Kapuze über dem Kopf und sein Gesicht habe er mit dem Arm abgedeckt. Später will die Taxifahrerin etwa 400 Meter entfernt, auf einem parallel verlaufenden Feldweg den grünen Ford noch einmal gesehen haben. Auch wenn die Beschreibung des Landwirtes auf Jürgen D. und Kurt L. durchaus zutrifft, lässt letztendlich keine der Zeugenaussagen einen eindeutigen Schluß auf die beiden Angeklagten zu.
Eine kaufmännische Angestellte sah lediglich den Fiesta hinter sich. Ein Landwirt will zwei Männer im Auto bemerkt haben, der eine etwas größer mit mit schmalem und der andere etwas kleiner mit rundem Gesicht. Und die auch in dem XY-Film erwähnte Taxifahrerin sagt aus, sie habe den grünen Ford gleich zweimal gesehen. Beim ersten Mal stand er am Wegesrand. Ihr sei eine Frau auf dem Fahrersitz aufgefallen, die sie mit ernstem Gesucht angesehen habe. Neben dem Wagen sei ein Mann in einem Parka gestanden. Wegen Regen hatte er eine Kapuze über dem Kopf und sein Gesicht habe er mit dem Arm abgedeckt. Später will die Taxifahrerin etwa 400 Meter entfernt, auf einem parallel verlaufenden Feldweg den grünen Ford noch einmal gesehen haben. Auch wenn die Beschreibung des Landwirtes auf Jürgen D. und Kurt L. durchaus zutrifft, lässt letztendlich keine der Zeugenaussagen einen eindeutigen Schluß auf die beiden Angeklagten zu.


Inzwischen ist es bereits abzusehen, dass sich der Prozess noch über mehrere Wochen hinziehen wird. Der fünfte Verhandlungstag am 17. September 1987 beginnt mit einem Befangenheitsantrag der Verteidiger von Kurt L. Es richtet sich gegen einen psychologische Sachverständigen, der ein Gutachten über die Persönlichkeit von Kurt L. und seines Mitangeklagten, Jürgen D. erstellt hat. Die Anwälte werfen ihm vor, sein Gutachten ohne Aktenstudium erstellt und sich dabei „auf die Seite von Jürgen D.“ geschlagen zu haben.  Der Antrag wird nach einer Verhandlungspause zurückgewiesen. Die von der Verteidigung vorgebrachten Gründe lassen nach Auffassung des Gerichts nicht auf eine etwaige Befangenheit des Sachverständigen schließen.  
Inzwischen ist es bereits abzusehen, dass sich der Prozess noch über mehrere Wochen hinziehen wird. Der fünfte Verhandlungstag am 17. September 1987 beginnt mit einem Befangenheitsantrag der Verteidiger von Kurt L. Es richtet sich gegen einen psychologische Sachverständigen, der ein Gutachten über die Persönlichkeit von Kurt L. und seines Mitangeklagten, Jürgen D. erstellt hat. Die Anwälte werfen ihm vor, sein Gutachten ohne Aktenstudium erstellt und sich dabei „auf die Seite von Jürgen D.“ geschlagen zu haben.  Der Antrag wird nach einer Verhandlungspause zurückgewiesen. Die von der Verteidigung vorgebrachten Gründe lassen nach Auffassung des Gerichts nicht auf eine etwaige Befangenheit des Sachverständigen schließen.  
Ein Kripobeamter aus Nienburg, der die beiden Angeklagten vernommen hatte, berichtet anschließend, dass Kurt L. zunächst ein Geständnis abgelegt und alle Taten auf sich genommen haben soll. Anschließend soll er dieses aber widerrufen und Jürgen D. alles zugeschoben haben. Dieser habe darauf verwundert behauptet, mit Kurt L. abgesprochen zu haben, dass keiner etwas erzählt. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt habe Jürgen D. dann ebenfalls ein volles Geständnis abgelegt, soll dabei aber zum Teil sehr widersprüchliche Angaben gemacht haben. Laut des Kripobeamten im Zeugenstand will Jürgen D. zuerst allein im Waldgebiet Krähe gewesen sein und habe dabei Wolfgang S. erschossen. In einer anderen Version sei er dann mit Kurt L. gemeinsam losgezogen, um eine langläufige Waffe zu besorgen. Und nicht er, sondern Kurt L. habe dann den Hauptfeldwebel erschossen. Das bringt die Verteidigung auf den Plan. Sie wirft darauf ein, der Zeuge bringe alles durcheinander. Die erste Version sei laut Vernehmungsprotokoll die zweite und umgekehrt. An den dritten Mord am 29. April 1983 an der  Lehrerin Anita B. und den anschließenden Banküberfall in Wechold, bei dem ihr Auto als Fluchtfahrzeug benutzt wurde, habe sich Jürgen D. besser erinnert: Gemeinsam mit Kurt L. habe er eine Straßensperre aufgebaut und das nächste Auto angehalten: Den grünen Fiesta der Lehrerin Anita B.. Sie seien zusammen mit ihr in ein Waldgebiet gefahren. Der Plan sei gewesen, sie zu dem Banküberfall als Geisel mitzunehmen. Jürgen D. habe dann gesehen, dass Anita B. sich hinknien musste und Kurt L. ihr die Pistole an den Hinterkopf hielt. Darauf sei er weggefahren. Anita B. habe sich gewehrt, soll Kurt L. später dazu gesagt haben. Zum Fall Petra H. habe sich Jürgen D. schon während der verschiedenen Vernehmungen ausgeschwiegen und blieb auch dabei.
Ein Kripobeamter aus Nienburg, der die beiden Angeklagten vernommen hatte, berichtet anschließend, dass Kurt L. zunächst ein Geständnis abgelegt und alle Taten auf sich genommen haben soll. Anschließend soll er dieses aber widerrufen und Jürgen D. alles zugeschoben haben. Dieser habe darauf verwundert behauptet, mit Kurt L. abgesprochen zu haben, dass keiner etwas erzählt. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt habe Jürgen D. dann ebenfalls ein volles Geständnis abgelegt, soll dabei aber zum Teil sehr widersprüchliche Angaben gemacht haben. Laut des Kripobeamten im Zeugenstand will Jürgen D. zuerst allein im Waldgebiet Krähe gewesen sein und habe dabei Wolfgang S. erschossen. In einer anderen Version sei er dann mit Kurt L. gemeinsam losgezogen, um eine langläufige Waffe zu besorgen. Und nicht er, sondern Kurt L. habe dann den Hauptfeldwebel erschossen. Das bringt die Verteidigung auf den Plan. Sie wirft darauf ein, der Zeuge bringe alles durcheinander. Die erste Version sei laut Vernehmungsprotokoll die zweite und umgekehrt. An den dritten Mord am 29. April 1983 an der  Lehrerin Anita B. und den anschließenden Banküberfall in Wechold, bei dem ihr Auto als Fluchtfahrzeug benutzt wurde, habe sich Jürgen D. besser erinnert: Gemeinsam mit Kurt L. habe er eine Straßensperre aufgebaut und das nächste Auto angehalten: Den grünen Fiesta der Lehrerin Anita B.. Sie seien zusammen mit ihr in ein Waldgebiet gefahren. Der Plan sei gewesen, sie zu dem Banküberfall als Geisel mitzunehmen. Jürgen D. habe dann gesehen, dass Anita B. sich hinknien musste und Kurt L. ihr die Pistole an den Hinterkopf hielt. Darauf sei er weggefahren. Anita B. habe sich gewehrt, soll Kurt L. später dazu gesagt haben. Zum Fall Petra H. habe sich Jürgen D. schon während der verschiedenen Vernehmungen ausgeschwiegen und blieb auch dabei.


Am 22. September 1987 muss der Prozess wegen Bombendrohung unterbrochen werden. Sie war telefonisch eingegangen, der Saal wurde gesperrt.
Am 22. September 1987 wird zunächst der Kripobeamter aus Nienburg, der Jürgen D. und  Kurt L. vernommen hatte, noch einmal und damit den dritten Prozesstag hintereinander zu den bereits erwähnten Ungereimtheiten in den Aussagen der beiden Hauptangeklagten befragt. Dann steht Jürgen D.s mit angeklagte Ehefrau Angelika im Mittelpunkt. Laut ihrem Anwalt sei sie mehrmals an ihrem Arbeitsplatz von der Kripo aufgesucht worden. Der Nienburger Kriminalkommissar bestreitet das. Er gibt aber Versuche der Kripo zu, Angelika D. verunsichern zu wollen in der Hoffnung, sie würde telefonisch mit ihrem Mann Absprachen treffen. Ihr Telefon wird zu diesem Zeitpunkt bereits seit Wochen abgehört. Nach der Mittagspause muss der Prozess wegen einer Bombendrohung unterbrochen werden. Sie ist telefonisch eingegangen, woraufhin der Saal gesperrt wird. Ein eine ursprünglich geplante Zeugenaussage kann anschließend nicht mehr stattfinden, der geladene ist Kripobeamte unterwegs und nicht zu erreichen. Und da ein ebenfalls geladener Kollege von ihm nach einer Herzattacke noch wieder nicht vernehmungsfähig ist, wird die Verhandlung für diesen Tag offiziell geschlossen und am darauf Folgenden werden weitere Zeugen vernommen.  


Am 5. Februar 1988 werden nach über fünfmonatiger Verhandlung mit 26 Verhandlungstagen im Großen Sitzungssaal der Schwurgerichtskammer des Langgerichts Verden die beiden Hauptangeklagten Jürgen D. und Kurt L. zu lebenslanger Haft verurteilt. Mit dem Urteil, das Landgerichtspräsident Heinrich Beckmann vor über 100 Zuschauern verliest, darunter Angehörige der Opfer und der Angeklagten, folgt das Gericht damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die drei Berufs-und zwei Laienrichter befinden Jürgen D. des dreifachen Mordes, Autoraubes und des zweifachen Bankraubes schuldig. Sein Komplize Kurt L. wird wegen zwei Morden, Autoraub und zweifachen Bankraub verurteilt. Außerdem wird Jürgen D.s mit angeklagte Ehefrau Angelika zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren wegen der Beihilfe zu schwerem Raub und schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. In diesem Fall bleibt das Gericht deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten acht Jahren Haftstrafe für die Mutter von vier Kindern.  
Jetzt kommt heraus, dass Jürgen D. und  Kurt L. bereits 1983 zu der Mordserie und den Überfällen vernommen, damals aber als Tatverdächtige ausgeschlossen wurden. Beide sollen für die Tatzeitpunkte Alibis aufgewiesen haben, außerdem habe laut eines Kriminalkommissars keine Ähnlichkeit zu den Phantombildern bestanden. Auch der Hintergrund für die zwischenzeitlich Entlassung aus der Untersuchungshaft vor über einem Jahr wird jetzt klar: Die Kripo hoffte drauf, die Angeklagten würden etwas unternehmen was den Ermittlungen in der Mordserie neue Ansatzpunkte bringen würde. Diese Polizeitaktik wurde damals sowohl von der Staatsanwaltschaft und vom Haftrichter gebilligt. Nachdem beide Angeklagte weiterhin schweigen, ist aus der Verhandlung im Landgericht Verden einer reiner Indizienprozess geworden, der nur noch sehr schleppend voran kommt. Nach einer zweiwöchigen Verhandlungspause soll es mit neun bereits angesetzten Terminen weiter gehen. Ein Ende ist nicht abzusehen und die Verteidigung rechnet mit einem Urteil nicht vor Weihnachten 198. Aber bis dahin wird es dann doch noch länger dauern. 
 
Am 5. Februar 1988 werden nach über fünfmonatiger Verhandlung mit 26 Verhandlungstagen im Großen Sitzungssaal der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Verden die beiden Hauptangeklagten Jürgen D. und Kurt L. zu lebenslanger Haft verurteilt. Mit dem Urteil, das Landgerichtspräsident Heinrich Beckmann vor über 100 Zuschauern verliest, darunter Angehörige der Opfer und der Angeklagten, folgt das Gericht damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die drei Berufs-und zwei Laienrichter befinden Jürgen D. des dreifachen Mordes, Autoraubes und des zweifachen Bankraubes schuldig. Sein Komplize Kurt L. wird wegen zwei Morden, Autoraub und zweifachen Bankraub verurteilt. Außerdem wird Jürgen D.s mit angeklagte Ehefrau Angelika zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren wegen der Beihilfe zu schwerem Raub und schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. In diesem Fall bleibt das Gericht deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten acht Jahren Haftstrafe für die Mutter von vier Kindern.  


In seiner 80-minütigen Urteilsbegründung erklärt Landgerichtspräsident Beckmann, dass das Gericht nach der Vernehmung von 70 Zeugen während der Hauptverhandlung zu der Überzeugung gekommen sei, dass Jürgen D. und Kurt L. für die ihnen zur Last gelegten Morde an Petra H. und Anita B. beide voll verantwortlich sind. Wer letztendlich Petra H. erdrosselt hat und die tödlichen Schüsse auf Anita B. abgab sei unbedeutend und spiele nach Auffassung des Gerichtes keine Rolle, auch wenn man in beiden Fällen davon ausgehen könne, das letztendlich Kurt L. für den Tod der Taxifahrerin und der Lehrerin verantwortlich sei.  
In seiner 80-minütigen Urteilsbegründung erklärt Landgerichtspräsident Beckmann, dass das Gericht nach der Vernehmung von 70 Zeugen während der Hauptverhandlung zu der Überzeugung gekommen sei, dass Jürgen D. und Kurt L. für die ihnen zur Last gelegten Morde an Petra H. und Anita B. beide voll verantwortlich sind. Wer letztendlich Petra H. erdrosselt hat und die tödlichen Schüsse auf Anita B. abgab sei unbedeutend und spiele nach Auffassung des Gerichtes keine Rolle, auch wenn man in beiden Fällen davon ausgehen könne, das letztendlich Kurt L. für den Tod der Taxifahrerin und der Lehrerin verantwortlich sei.  
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Kurt L. wird allerdings nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" im Fall Wolfgang S. freigesprochen, nachdem Jürgen D. im Verlauf des Prozesses gesteht, den Hauptfeldwebel mit sechs Pistolenschüssen getötet zu haben, da er das Gewehr haben wollte. Dessen braunen Opel Rekord Caravan konnte er nicht stehlen, weil es ihm nicht gelang, den Wagen zu starten. Und auch wenn einiges für die Anwesenheit von Kurt L. am Tatort Sonnenborsteler Wald spreche, könne ihm hier keine strafbare Beteiligung nachgewiesen werden. Die anderen beiden Morde geschahen, um an die Auto zu kommen und eine frühzeitige Fahndung zu verhindern. In Angelika D. fanden die beiden Haupttäter nach Überzeug des Gerichtes die Helferin, welche sie für die Durchführung ihres Planes noch benötigt haben. Sie hat Fahrdienste geleistet, die im Zusammenhang mit den Verbrechen stehen. Unmittelbar nach Sitzungsschluss kündigen die Anwälte der Verurteilten Revision an, die der Bundesgerichtshof am 16. August 1988 verwirft. In XY wurde offenbar nicht über die Klärung berichtet.  
Kurt L. wird allerdings nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" im Fall Wolfgang S. freigesprochen, nachdem Jürgen D. im Verlauf des Prozesses gesteht, den Hauptfeldwebel mit sechs Pistolenschüssen getötet zu haben, da er das Gewehr haben wollte. Dessen braunen Opel Rekord Caravan konnte er nicht stehlen, weil es ihm nicht gelang, den Wagen zu starten. Und auch wenn einiges für die Anwesenheit von Kurt L. am Tatort Sonnenborsteler Wald spreche, könne ihm hier keine strafbare Beteiligung nachgewiesen werden. Die anderen beiden Morde geschahen, um an die Auto zu kommen und eine frühzeitige Fahndung zu verhindern. In Angelika D. fanden die beiden Haupttäter nach Überzeug des Gerichtes die Helferin, welche sie für die Durchführung ihres Planes noch benötigt haben. Sie hat Fahrdienste geleistet, die im Zusammenhang mit den Verbrechen stehen. Unmittelbar nach Sitzungsschluss kündigen die Anwälte der Verurteilten Revision an, die der Bundesgerichtshof am 16. August 1988 verwirft. In XY wurde offenbar nicht über die Klärung berichtet.  


Der Verlauf der Ermittlungen lässt sich in der Antwort des damaligen Niedersächsischen Innenministers und späteren Ministerpräsidenten Gerhard Glogowski auf eine parlamentarische Anfrage des damaligen Grünen-Abgeordneten Kepmann über polizeiliche Lauschaktionen und Ermittlungsmethoden des Niedersächsischen Landeskriminalamtes (LKA), Drucksache 12/1119 vom 04 April 1991 des Niedersächsischen Landtags - 12. Wahlperiode, nachlesen.
Der Verlauf der Ermittlungen lässt sich in der Antwort des damaligen Niedersächsischen Innenministers und späteren Ministerpräsidenten Gerhard Glogowski auf eine parlamentarische Anfrage des damaligen Grünen-Abgeordneten Kepmann über polizeiliche Lauschaktionen und Ermittlungsmethoden des Niedersächsischen Landeskriminalamtes (LKA), Drucksache 12/1119 vom 4 April 1991 des Niedersächsischen Landtags - 12. Wahlperiode, nachlesen.  
 
Siehe auch:
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Version vom 19. Januar 2023, 22:00 Uhr

Filmfälle

Einbrüche in eine Wiener Juwelengroßhandlung

Inhalt

  • Dienststelle: Bundespolizeidirektion Wien
  • Kommissar im Studio: Oberrat Magister Schödel
  • Tattag: 1. Einbruch: 21. November 1982, 2. Einbruch: 20. Februar 1983
  • Details: bekannte Juwelengroßhandlung in Wien; österreichische Bundeswirtschaftskammer direkt gegenüber; bekannte Wiener Einbrecherbande hat Nachschlüssel vom Gebäude; zunächst Fehleinbruch; Mauerdurchbruch mit Vorhang auslegen, dann Durchkriechen; Alarmanlage spricht an; Polizist spricht mit Obdachlosen, als der Alarm ausgelöst wird; Täter entkommen unerkannt; Polizei vor verschlossener Tür; drei Wochen später dann zweiter Einbruch; Alarmanlage diesmal außer Gefecht gesetzt; wieder Loch in Mauer zum Tresorraum; Täter verdunkeln Räume mit schwarzer Plastikfolie; Beute Schmuck und Bargeld in Höhe von 100.000 Schilling;
  • Zitat: „Dann "mit ergebenden Grüßen...", das Übliche, sie wissen schon.“ / „Die Täter leisten sich einen gewissen Komfort. Mit einem Vorhang legen sie den Mauerdurchbruch aus bevor sie durchkriechen.“ (Sprechertext Wolfgang Grönebaum) / „Komm steh auf! Du kannst da net schloafen. Du wirst dich noch verkühlen.“ / „Mein Gott. Das ist ja a schöne Bescherung!“
  • Sprecher: Wolfgang Grönebaum
  • Darsteller: Michael Bukowsky, Walter Klinger, Linda Koch-Kaiser, Senta Maria Parsons, Günther Treptow
  • Belohnung: wird nicht erwähnt
  • Bewertung: *
  • Status: ungeklärt

Nachspiel

Mordserie Nienburg (Mord an Soldat Wolfgang S.)

Inhalt

  • Dienststelle: Kripo Nienburg/Weser
  • Kommissar im Studio: Hauptkommissar Pröven
  • Tattag: 5. Januar 1983
  • Details: Vorgeschichte: Jäger hat Privat-PKW ausnahmsweise vor Garage abgestellt; Unbekannter stiehlt daraus Fernglas und Pistole; unklar, ob er Waffe weitergegeben hat oder selbst Täter bei den späteren Verbrechen war. Opfer Wolfgang S. ist Feldwebel bei der Bundeswehr; hat bei längerem Aufenthalt in Kanada Gefallen an der Jagd gefunden; kommt am Tattag schon gegen Mittag nach Hause und will noch ins Revier; Ehefrau und Kinder in der Stadt abgesetzt, da Zweitwagen derzeit defekt; Wolfgang fährt mit seinem braunen Opel Rekord Caravan immer selben Weg ins Jagdrevier, über Bundesstraße 214 und einen für die Öffentlichkeit gesperrten Forstweg; zwei Soldaten auf Erkundungstour unterwegs, Dritter wartet in Kübelwagen; Wolfgang pfeift Soldaten an, da Befahr-Verbot auch für sie gelte; vorbeifahrendem Geschäftsmann auf der B214 fällt in der Dämmerung auf, dass drei Autos die Zufahrt zum Forstweg blockieren; unklar, ob Zusammenhang mit Tat; Unbekannter lässt Luft aus einem von Wolfgangs Reifen; wartet dessen Radwechsel im Dunklen ab und erschießt ihn dann
  • Zitat: „Ich bin auch bei der Firma. Ich weiß Bescheid.“
  • Sprecher: Wolfgang Grönebaum
  • Darsteller: Eva Hatzelmann, Werner Singh, Hartmut Solinger
  • Besonderheit: Schauspieler von Wolfgang S. sieht aus wie Christopher Walken als Max Zorin in "James Bond 007 - Im Angesicht des Todes".
  • Belohnung: siehe FF 3
  • Bewertung: ***
  • Status: geklärt

Nachspiel

(siehe unten)

Mordserie Nienburg (Morde an Taxifahrerin Petra H. und Lehrerin Anita B.)

Inhalt

  • Dienststelle: Kripo Nienburg/Weser
  • Kommissarin im Studio: Hauptkommissarin Schmandt, Leiterin der Mordkommission in Celle
  • Tattage: 21. Januar 1983; 29. April 1983
  • Details:
    • 21. Januar 1983: Die 22 Jahre alte Taxifahrerin Petra H. aus Celle zählt in ihrem Volvo 244 Geld; seltenes Taximodell; Fahrgast mit ungewöhnlichem Auftrag: will zum Hafen nach Bremen; Zentrale gibt für 123 km Strecke Pauschalpreis von 200.- DM an; Fahrgast willigt ein und Petra freut sich über lukrative Tour; bittet Taxler-Kollegin in der Schlange hinter ihr, ihre Tochter später aus dem Kindergarten zu holen; Fahrgast überlegt es sich offenbar anders, denn Taxi fährt bei zwei Autovermietungen vor; Mann kann aber nirgendwo Wagen mieten, da alle verliehen; Zeugin sieht später zwei Fahrgäste im Taxi; Fahrziel wohl nur Vorwand, Taxi verlässt bereits bei Walsrode-Süd am Rand der Lüneburger Heide die Autobahn; Täter haben wahrscheinlich hier schon wahres Gesicht gezeigt; über Landstraße zurück Richtung Celle; Notsignale per Lichthupe an entgegenkommenden VW Käfer; flehender Blick; Täter decken in Waldstück Petras an Baum festgebundene Leiche mit Ästen und Zweigen ab; Seemannsknoten im Erdrosselungs-Strick ("halber Schlag"); Täter entfernen Taxischild, Werbung und Funkantenne vom Volvo; Volksbank Lindwedel: Kunde zahlt 120 DM aufs Sparbuch ein; Überfall um 15 Uhr; nur 7.230 DM Beute; schöne Filialleiterin bittet Kunden, nach dem Kennzeichen des Fluchtwagens zu sehen.
    • 29. April 1983: Täter bereiten in Verden an der Aller ihr nächstes Verbrechen vor: fordern Wagen von Telefonzelle aus an; angeblich Fahrt nach Hoya; Taxiunternehmer Franz G. übernimmt Tour selbst; Fahrgäste haben langen, schmalen Karton bei sich; währenddessen endet in Berufsschule Verden-Dauelsen der Unterricht: Lehrerin Anita B. plauscht mit Hausmeister; fährt mit superdreckigem Ford Fiesta Richtung Elternhaus; einer der Taxi-Fahrgäste fragt Franz G., was er tun würde, wenn sie Tour nicht bezahlten; Franz stellt Schläge in Aussicht, woraufhin Fahrgast zurückrudert und von "schlechtem Scherz" spricht; Fahrt endet vorzeitig in Oiste, einem Ortsteil von Blender im Landkreis Verden; Franz vermutet, dass sich Männer in der Gegend gut auskennen und wohl nicht genug Geld für Fahrt nach Hoya dabeihatten; Männer halten kurz hinter Oiste Fiesta von Anita B. an; unbeteiligte Taxifahrerin ärgert sich über Kleinwagen, der am falschen Straßenrand steht; Verbrecher verschleppen Anita B. ins Gebüsch und töten sie mit Schuss in den Hinterkopf. Nach Banküberfall mit 37.000 DM Beute versenken Täter den Fiesta in einem Kanal bei Hoyerhagen, Ortsteil der Samtgemeinde Grafschaft Hoya.
  • Zitate: „Nach Bremerhaven?“ - „Nein, nicht nach Bremerhaven, zum Hafen nach Bremen.“ / „Petra H. behält also ihren Fahrgast. Eine Tatsache, die für die junge Frau schreckliche Folgen haben wird.“ / „Der alte Herr weiß aber mit den unerklärlichen Zeichen nichts anzufangen. Und so gehen die Notsignale, die die junge Taxifahrerin heimlich abgibt, ins Leere.“ (Sprechertext Wolfgang Grönebaum) / „Sag mal, was würdest du denn machen, wenn du von uns kein Geld kriegst?“ (Täter) - „Was? Das werd' ich dir sagen: Dann gibt's was aufs Maul! (Karlheinz Lemken als selbstsicherer Taxifahrer) / „Nachdem die Gangster Anita B. endgültig in ihrer Gewalt gebracht haben, folgen sie kaltblütig, und mit geradezu unglaublicher Menschenverachtung, ihrem Plan.“ (Sprechertext Wolfgang Grönebaum)
  • Sprecher: Wolfgang Grönebaum
  • Darsteller: Marina Genschow, Wolfgang Hellmund, Karlheinz Lemken (auch Karl-Heinz Lemken), Sygun Liewald, Tonio von der Meden, Anja Tölle, Waldemar Wichlinski
  • Belohnung: insgesamt 40.000 DM
  • Bewertung: ***
  • Status: geklärt

Nachspiel

Zwar kann die nach dem Mord an Anita B. gebildete gemeinsame Sonderkommission der Kripodienststellen Celle, Nienburg und Verden insgesamt ungefähr 800 Spuren verfolgen, letztendlich bringen aber auch die Hinweise nach der Ausstrahlung des Falles in XY die Kripo nicht entscheidend weiter und die Täter können vorerst noch nicht ermittelt werden. Die SOKO wird schließlich Ende 1983 aufgelöst, aber aber die Kripo läßt natürlich nicht locker und die Ermittlungen gehen bei den Dienststellen weiter. In anderen Ermittlungsverfahren auffällig gewordene Personen werden überprüft, ob sie möglicherweise mit der Mordserie Nienburg etwas zu tun haben könnten. Was die Kripo damals noch nicht weiß: Beide Täter sind zu diesem Zeitpunkt bereits polizeibekannt und waren bereits 1983 in die Ermittlungen einbezogen worden, Ihnen auf die Spur kommt sie offenbar aber nur durch Zufall.

Ungefähr eineinhalb Jahre später im Sommer 1985 geraten sie schließlich zum ersten Mal in den Fokus, als die Kripo Nienburg gegen den 35-jährigen Arbeiter Jürgen D. und den 37-jährigen Straßenwärter Kurt L. wegen des Verdachts eines Autodiebstahls ermittelt. Das Erscheinungsbild der beiden Verdächtigen erinnert die Polizei dabei an die Täterbeschreibungen der Zeugen vom Bankraub in Wechold nach dem Mord an Anita B. im April 1983. Außerdem stellt sie Übereinstimmungen fest. Eine Woche vor dem Überfall in Wechold auf die dortige Volksbank hat Kurt L. in diesem Kreditinstitut einen Scheck eingelöst und wird nach der Tat dazu sogar vernommen. Jürgen D. wiederum wird vernommen, nachdem man in seiner Wohnung einen weißen Kanister wie im Fall Anita B. findet. Nachdem die Beiden aber scheinbar plausible Erklärungen abgeben, kann die Kripo sie zwar nicht als Täter oder Tatbeteiligte ausschließen, konkrete weitere Verdachtsmomente liegen gegen sie damals aber auch nicht vor.

Im Januar 1986 werden aufgrund der festgestellten Übereinstimmungen des Erscheinungsbild der beiden Männer mit den Täterbeschreibungen von den Zeugen des Bankraubes die Ermittlungen gegen den Arbeiter und den Straßenwärter wieder aufgenommen und intensiviert. Das Amtsgericht Nienburg ordnet die Überwachung der Telefongespräche von Jürgen D. und Kurt L. an. Die Kripo kann in den nächsten Monaten zwar weitere Indizien auf eine mögliche Tatbeteiligung der Beiden bei den Morden und den Überfällen sammeln, aber die Beweislage bleibt dürftig. Es gibt bei den Kapitaldelikten nur wenige auswertebare Spuren die zur Ermittlung und Überführung der Täter führen könnten.

Am 12. Mai 1986 erhalten die Ermittlungen plötzlich unverhofft einen neuen Auftrieb. Die Luft für Jürgen D. und Kurt L. wird dünner und die Schlinge zieht sich allmählich zu. Eine Prostituierte erstattet Anzeige gegen das Duo. Sie sei von den beiden Männern aus Nienburg überfallen, beraubt und vergewaltigt worden. Die Kripo kann Indizien gegen den 35-Jährigen und den 37-Jährigen sammeln und gegen die Zwei wird Haftbefehl wegen Vergewaltigung und Raubes erlassen. Ungefähr einen Monat später deutet Jürgen D. in der Untersuchungshaft gegenüber einem Mithäftling an, er habe mit einigen Mordfällen zu tun. In einem Schreiben an die Kripo Nienburg teilt der Mithäftling mit, der 35-Jährige Arbeiter seit nach seinem Verhör wegen den Vergewaltigungsvorwürfen völlig verstört gewesen und habe ihm gegenüber weitere Einzelheiten zu den erwähnten Mordfällen gemacht. Und bei diesen Einzelheiten kann es sich nach Überzeugung der Kripo nur um Täterwissen handeln. Jürgen D. und Kurt L. sind inzwischen mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verschont worden. Warum, ist vorerst unbekannt und die genauen Hintergründe dafür werden erst über ein Jahr später bekannt.

Am 26. Juni 1986 wird der Mithäftling in Anwesenheit des zuständigen Staatsanwaltes befragt, lehnt aber eine schriftliche Befragung ab. Um an Beweismittel zu gelangen, die Jürgen D. laut seinen Angaben gegenüber dem Mithäftling vergraben hatte, beantragt die Kripo Nienburg am nächsten Tag in Abstimmung mit der Staatsanwalt Verden die Unterstützung eines verdeckten Ermittlers des LKA Niedersachsen. Dessen Direktor genehmigt den Antrag, da es um mehrere Fälle der Schwerstkriminalität ging und andere Ermittlungsmethoden nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben. In den verdeckten Ermittlungen wird die einzige Chance gesehen um zum Beispiel die Tatwaffen oder die geraubten Gegenstände der Opfer finden zu können. Um an Jürgen D. heranzukommen, gibt sich der verdeckte Ermittler als Mitglied einer einflussreichen kriminellen Organisation im Norddeutschen Raum aus. Zu seinem Schutz ist der verdeckte Ermittler dabei mit einem sogenannten Personensicherungssender ausgerüstet.

Dem LKA Niedersachen gelingt es, am 13. Juli 1986 ein Treffen zwischen dem Tatverdächtigen Jürgen D., dem verdeckten Ermittler und einem angeblichen, sich "aus Sicherheitsgründen" in einem Nebenzimmer befindlichen "Chef" der kriminellen Organisation in in einer Jagdhütte zu arrangieren. In der Jagdhütte ist eine versteckte Kamera installiert, die aber keine Tonaufnahmen machen kann. Der vermeintliche "Chef" verhandelt über eine Gegensprechanlage mit Jürgen D. über eine mögliche Mitarbeit in der kriminellen Organisation.

Vier Tage später werden einige Details zu diesem Treffen bekannt. Die Erkenntnisse des verdeckten Ermittlers erhärten den Tatverdacht gegen Jürgen D. im Fall der Prostituierten. Jürgen D. soll sich dem Ermittler gegenüber dahingehend geäußert haben, er habe die Frau "längst besteigen müssen", um deren Aussage vor Gericht zu verhindern. Daraufhin wird zwar kurz überlegt, ob man bei möglichen Treffen zwischen Jürgen D. und Kurt L. deren Gespräche abhören soll, kommt aber von diesem Gedanken wieder ab. Da sich Jürgen D. und Kurt L. wenig später nach einer vorherigen telefonischen Verabredung dann aber tatsächlich treffen und damit gegen ihre Haftverschonungsbeschlüsse verstoßen, werden diese aufgehoben und am 26. August 1986 zuerst Kurt L. und drei Tage später auch Jürgen D. verhaftet. Bei ihren erneuten Vernehmungen legen sie jetzt Teilgeständnisse im Fall Anita B. ab. Sie werden inzwischen auch verdächtigt, Wolfgang S. und möglicherweise auch Petra H. getötet zu haben und kommen in die JVA Verden.

Von der Festnahme einer dritten Person wird am 7. November 1986 berichtet. Gegen die Ehefrau eines der festgenommen Männer wird wegen Verdachts der Beihilfe zum Mord und Bankraub ermittelt. Ihre genaue Tatbeteiligung ist aber noch unklar. Währenddessen machen die beiden festgenommen Männer widersprüchliche Aussagen und bezichtigen sich gegenseitig weiterer Straftaten.

Am 10. Februar müssen sich Kurt L. und Jürgen D. dann dann zunächst vor der 1. Großen Strafkammer des des Landgerichtes Verden wegen Verschleppung, Erpressung und Vergewaltigung der Prostituierten Sylke L. verantworten und Anfang Juli 1987 werden sie dann auch noch des dreifachen Mordes angeklagt. Wenig später, in der Nacht zum 9. Juli 1987, gelingt dem inzwischen unter dreifachen Mordverdacht stehenden Jürgen D. zusammen mit einem anderen Mitgefangenen, Roland K., durch ein ungesichertes Dachfenster die spektakuläre Flucht aus der JVA Verden. Die beiden Ausbrecher haben in einem verschlossen Raum Tischtennis gespielt und danach sei es vermutlich versäumt worden, die Gefangenen wieder in ihre Einzelzellen einzusperren sowie später auch noch einmal zu überprüfen, ob sie in ihren Zellen sind. Über einen Feuer-Fluchtweg kommen sie auf den Dachboden des Gefängnisses. Es gelingt ihnen eine mit einem Sicherheitsschloss verriegelte Tür aufzubrechen. Sie klettern durch eine Dachluke auf das Dach und über eine Dachrinne nach unten. Ihr Fehlen wird erst am nächstem Tag um 8 Uhr morgens entdeckt.

Im SF 3 der Sendung vom 11.09.1987 wird dann in XY für die Kripo Celle nach Roland K. gefahndet. Er soll nach seinem Ausbruch ein Ausflugslokal bei Walsrode überfallen und dabei 125.000 DM erbeutet haben, geht der Polizei in der Nähe von Verden ins Netz und kommt wieder in das Gefängnis in Verden. Ede erwähnt, dass der zweite Ausbrecher bereits drei Tage später wieder festgenommen werden konnte, dessen Name Jürgen D. fällt in der Sendung aber nicht. Er kann nach Hinweisen aus der Bevölkerung in der nur wenige Kilometer von Verden entfernten und zur Einheitsgemeinde Kirchlinteln gehörenden Ortschaft Neddenaverbergen von zwei Beamten der Schutzpolizei Verden festgenommen werden. Jürgen D. war zu Fuß entlang der L160 in Richtung Walsrode unterwegs. Trotz einer umfangreichen Suchaktion des Polizeireviers Verden zusammen mit der Kripo Nienburg und Spezialkräften des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) Lüneburg sowie des Einsatzes eines Polizeihubschraubers aus Hannover bleibt Roland K. zunächst weiter auf der Flucht. Über seine Festnahme nach einem Zuschauerhinweis in Bremen kann dann in der Sendung vom 15.01.1988 berichtet werden. Jürgen D. wird anschließend in die JVA Celle verlegt. Dort wartet er auf seinen weiteren Prozess, während der Mitangeklagte Kurt L. in der JVA Verden verbleibt.

Am 9. September 1987 beginnt dann vor der 7. Strafkammer des Verdener Landgericht der Prozess im Hinblick auf die Mordserie Nienburg, für den vorerst sechs Verhandlungstage angesetzt sind. Und der erste Fahndungstag ist dann nach 20 Minuten auch schon wieder zu Ende, nachdem Jürgen D. über seine beiden Anwälte mitteilen lässt, dass er sich vorerst weder zu seinem Lebenslauf noch zur Anklage äußern werde. Seine wegen Beihilfe zum Mord im Fall Wolfgang S. sowie zu den beiden Raubüberfällen ebenfalls angeklagte Ehefrau will ohne ihren verhinderten Verteidiger ebenfalls nichts sagen, während Kurt L. über seine Anwälte zunächst eine umfassende Aussage andeutet, aus der dann aber nichts wird. Die Verteidiger erklären seinen Sinneswandel mit dem Fehlen des schriftlichen Gutachtens eines Psychiaters.

Am zweiten Fahndungstag geht es, neben der Vernehmung weiterer Zeugen, hauptsächlich um die Umstände, unter denen Kurt L. nach seiner Festnahme Ende August 1986 vor der Kripo Nienburg ein Geständnis abgelegt hat. Sie sollen laut der Verteidiger rechtswidrig gewesen sein, da ihr Mandant in den vier Monaten vor seiner Festnahme von anonymen Anrufern mehrmals bedroht und unter Druck gesetzt worden sei. Die Verteidiger beschuldigen einen V-Mann der Kripo als Urheber der Anrufer. Der zuständige Kriminalkommissar der Kripo Nienburg bestätigt in seiner Zeugenaussage zwar den Einsatz eines Beamten als V-Mann. Dieser sollte das Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Hauptangeklagten untergraben. Dazu, ob Kurt L. von dem V-Mann tatsächlich telefonisch unter Druck gesetzt wurde, kann der Kriminalkommissar im Zeugenstand aber nichts sagen. In einem Polizeiprotokoll sollen auch eine "Zusicherung" aufgeführt sein, zum Beispiel den Schutz der Familie von Kurt L. Jürgen D. wiederum habe laut seiner Anwälte nur deshalb eine Aussage gemacht, weil die Kripo Nienburg damit gedroht habe, er bekäme sonst seine Kinder nicht zu sehen. Der Nienburger Kriminalkommissar bestätigt darauf, dass die Kinder von Jürgen D. während dessen Vernehmung tatsächlich zweimal in das Polizeigebäude gefahren hätte.

Die Vernehmung weiterer Zeugen bringt das Gericht nicht sonderlich weiter. Während die Filialleiterin der Volksbank in Lindwedel, die am Tag des zweiten Mordes an Petra H., dem 21. Januar 1983, überfallen wurde meint, zwei gleich große Täter gesehen zu haben, hat als weiterer Zeuge der Leiter der Volksbank-Zweigstelle in Wechold, die vor dem dritten Mord an Anita B. am 29. April 1983 überfallen wurde, einen der beiden Täter als kleiner und etwas kräftiger in Erinnerung Immerhin kristallisiert sich dann noch heraus, dass der grüne Fiesta von Anita B. am Tattag von drei Personen gesehen worden ist, die an jenem Nachmittag in unmittelbare Nähe des Tatortes den westlich von Verden gelegenen Weg zwischen Hustedt und Oiste befahren haben.

Eine kaufmännische Angestellte sah lediglich den Fiesta hinter sich. Ein Landwirt will zwei Männer im Auto bemerkt haben, der eine etwas größer mit mit schmalem und der andere etwas kleiner mit rundem Gesicht. Und die auch in dem XY-Film erwähnte Taxifahrerin sagt aus, sie habe den grünen Ford gleich zweimal gesehen. Beim ersten Mal stand er am Wegesrand. Ihr sei eine Frau auf dem Fahrersitz aufgefallen, die sie mit ernstem Gesucht angesehen habe. Neben dem Wagen sei ein Mann in einem Parka gestanden. Wegen Regen hatte er eine Kapuze über dem Kopf und sein Gesicht habe er mit dem Arm abgedeckt. Später will die Taxifahrerin etwa 400 Meter entfernt, auf einem parallel verlaufenden Feldweg den grünen Ford noch einmal gesehen haben. Auch wenn die Beschreibung des Landwirtes auf Jürgen D. und Kurt L. durchaus zutrifft, lässt letztendlich keine der Zeugenaussagen einen eindeutigen Schluß auf die beiden Angeklagten zu.

Inzwischen ist es bereits abzusehen, dass sich der Prozess noch über mehrere Wochen hinziehen wird. Der fünfte Verhandlungstag am 17. September 1987 beginnt mit einem Befangenheitsantrag der Verteidiger von Kurt L. Es richtet sich gegen einen psychologische Sachverständigen, der ein Gutachten über die Persönlichkeit von Kurt L. und seines Mitangeklagten, Jürgen D. erstellt hat. Die Anwälte werfen ihm vor, sein Gutachten ohne Aktenstudium erstellt und sich dabei „auf die Seite von Jürgen D.“ geschlagen zu haben. Der Antrag wird nach einer Verhandlungspause zurückgewiesen. Die von der Verteidigung vorgebrachten Gründe lassen nach Auffassung des Gerichts nicht auf eine etwaige Befangenheit des Sachverständigen schließen. Ein Kripobeamter aus Nienburg, der die beiden Angeklagten vernommen hatte, berichtet anschließend, dass Kurt L. zunächst ein Geständnis abgelegt und alle Taten auf sich genommen haben soll. Anschließend soll er dieses aber widerrufen und Jürgen D. alles zugeschoben haben. Dieser habe darauf verwundert behauptet, mit Kurt L. abgesprochen zu haben, dass keiner etwas erzählt. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt habe Jürgen D. dann ebenfalls ein volles Geständnis abgelegt, soll dabei aber zum Teil sehr widersprüchliche Angaben gemacht haben. Laut des Kripobeamten im Zeugenstand will Jürgen D. zuerst allein im Waldgebiet Krähe gewesen sein und habe dabei Wolfgang S. erschossen. In einer anderen Version sei er dann mit Kurt L. gemeinsam losgezogen, um eine langläufige Waffe zu besorgen. Und nicht er, sondern Kurt L. habe dann den Hauptfeldwebel erschossen. Das bringt die Verteidigung auf den Plan. Sie wirft darauf ein, der Zeuge bringe alles durcheinander. Die erste Version sei laut Vernehmungsprotokoll die zweite und umgekehrt. An den dritten Mord am 29. April 1983 an der Lehrerin Anita B. und den anschließenden Banküberfall in Wechold, bei dem ihr Auto als Fluchtfahrzeug benutzt wurde, habe sich Jürgen D. besser erinnert: Gemeinsam mit Kurt L. habe er eine Straßensperre aufgebaut und das nächste Auto angehalten: Den grünen Fiesta der Lehrerin Anita B.. Sie seien zusammen mit ihr in ein Waldgebiet gefahren. Der Plan sei gewesen, sie zu dem Banküberfall als Geisel mitzunehmen. Jürgen D. habe dann gesehen, dass Anita B. sich hinknien musste und Kurt L. ihr die Pistole an den Hinterkopf hielt. Darauf sei er weggefahren. Anita B. habe sich gewehrt, soll Kurt L. später dazu gesagt haben. Zum Fall Petra H. habe sich Jürgen D. schon während der verschiedenen Vernehmungen ausgeschwiegen und blieb auch dabei.

Am 22. September 1987 wird zunächst der Kripobeamter aus Nienburg, der Jürgen D. und Kurt L. vernommen hatte, noch einmal und damit den dritten Prozesstag hintereinander zu den bereits erwähnten Ungereimtheiten in den Aussagen der beiden Hauptangeklagten befragt. Dann steht Jürgen D.s mit angeklagte Ehefrau Angelika im Mittelpunkt. Laut ihrem Anwalt sei sie mehrmals an ihrem Arbeitsplatz von der Kripo aufgesucht worden. Der Nienburger Kriminalkommissar bestreitet das. Er gibt aber Versuche der Kripo zu, Angelika D. verunsichern zu wollen in der Hoffnung, sie würde telefonisch mit ihrem Mann Absprachen treffen. Ihr Telefon wird zu diesem Zeitpunkt bereits seit Wochen abgehört. Nach der Mittagspause muss der Prozess wegen einer Bombendrohung unterbrochen werden. Sie ist telefonisch eingegangen, woraufhin der Saal gesperrt wird. Ein eine ursprünglich geplante Zeugenaussage kann anschließend nicht mehr stattfinden, der geladene ist Kripobeamte unterwegs und nicht zu erreichen. Und da ein ebenfalls geladener Kollege von ihm nach einer Herzattacke noch wieder nicht vernehmungsfähig ist, wird die Verhandlung für diesen Tag offiziell geschlossen und am darauf Folgenden werden weitere Zeugen vernommen.

Jetzt kommt heraus, dass Jürgen D. und Kurt L. bereits 1983 zu der Mordserie und den Überfällen vernommen, damals aber als Tatverdächtige ausgeschlossen wurden. Beide sollen für die Tatzeitpunkte Alibis aufgewiesen haben, außerdem habe laut eines Kriminalkommissars keine Ähnlichkeit zu den Phantombildern bestanden. Auch der Hintergrund für die zwischenzeitlich Entlassung aus der Untersuchungshaft vor über einem Jahr wird jetzt klar: Die Kripo hoffte drauf, die Angeklagten würden etwas unternehmen was den Ermittlungen in der Mordserie neue Ansatzpunkte bringen würde. Diese Polizeitaktik wurde damals sowohl von der Staatsanwaltschaft und vom Haftrichter gebilligt. Nachdem beide Angeklagte weiterhin schweigen, ist aus der Verhandlung im Landgericht Verden einer reiner Indizienprozess geworden, der nur noch sehr schleppend voran kommt. Nach einer zweiwöchigen Verhandlungspause soll es mit neun bereits angesetzten Terminen weiter gehen. Ein Ende ist nicht abzusehen und die Verteidigung rechnet mit einem Urteil nicht vor Weihnachten 198. Aber bis dahin wird es dann doch noch länger dauern.

Am 5. Februar 1988 werden nach über fünfmonatiger Verhandlung mit 26 Verhandlungstagen im Großen Sitzungssaal der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Verden die beiden Hauptangeklagten Jürgen D. und Kurt L. zu lebenslanger Haft verurteilt. Mit dem Urteil, das Landgerichtspräsident Heinrich Beckmann vor über 100 Zuschauern verliest, darunter Angehörige der Opfer und der Angeklagten, folgt das Gericht damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die drei Berufs-und zwei Laienrichter befinden Jürgen D. des dreifachen Mordes, Autoraubes und des zweifachen Bankraubes schuldig. Sein Komplize Kurt L. wird wegen zwei Morden, Autoraub und zweifachen Bankraub verurteilt. Außerdem wird Jürgen D.s mit angeklagte Ehefrau Angelika zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren wegen der Beihilfe zu schwerem Raub und schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. In diesem Fall bleibt das Gericht deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten acht Jahren Haftstrafe für die Mutter von vier Kindern.

In seiner 80-minütigen Urteilsbegründung erklärt Landgerichtspräsident Beckmann, dass das Gericht nach der Vernehmung von 70 Zeugen während der Hauptverhandlung zu der Überzeugung gekommen sei, dass Jürgen D. und Kurt L. für die ihnen zur Last gelegten Morde an Petra H. und Anita B. beide voll verantwortlich sind. Wer letztendlich Petra H. erdrosselt hat und die tödlichen Schüsse auf Anita B. abgab sei unbedeutend und spiele nach Auffassung des Gerichtes keine Rolle, auch wenn man in beiden Fällen davon ausgehen könne, das letztendlich Kurt L. für den Tod der Taxifahrerin und der Lehrerin verantwortlich sei.

Kurt L. wird allerdings nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" im Fall Wolfgang S. freigesprochen, nachdem Jürgen D. im Verlauf des Prozesses gesteht, den Hauptfeldwebel mit sechs Pistolenschüssen getötet zu haben, da er das Gewehr haben wollte. Dessen braunen Opel Rekord Caravan konnte er nicht stehlen, weil es ihm nicht gelang, den Wagen zu starten. Und auch wenn einiges für die Anwesenheit von Kurt L. am Tatort Sonnenborsteler Wald spreche, könne ihm hier keine strafbare Beteiligung nachgewiesen werden. Die anderen beiden Morde geschahen, um an die Auto zu kommen und eine frühzeitige Fahndung zu verhindern. In Angelika D. fanden die beiden Haupttäter nach Überzeug des Gerichtes die Helferin, welche sie für die Durchführung ihres Planes noch benötigt haben. Sie hat Fahrdienste geleistet, die im Zusammenhang mit den Verbrechen stehen. Unmittelbar nach Sitzungsschluss kündigen die Anwälte der Verurteilten Revision an, die der Bundesgerichtshof am 16. August 1988 verwirft. In XY wurde offenbar nicht über die Klärung berichtet.

Der Verlauf der Ermittlungen lässt sich in der Antwort des damaligen Niedersächsischen Innenministers und späteren Ministerpräsidenten Gerhard Glogowski auf eine parlamentarische Anfrage des damaligen Grünen-Abgeordneten Kepmann über polizeiliche Lauschaktionen und Ermittlungsmethoden des Niedersächsischen Landeskriminalamtes (LKA), Drucksache 12/1119 vom 4 April 1991 des Niedersächsischen Landtags - 12. Wahlperiode, nachlesen. Siehe auch:

"Festnahme von 3. Person im Mordfall Anita B." - Weser Kurier, 6.-12. November 1986 (nur offline): Im Zuge der Ermittlungen im Mordfall Anita B. nimmt die Sonderkommission der Kriminalpolizei Nienburg eine dritte Person fest. Dabei handelt es sich um die Ehefrau einer der beiden mutmaßlichen Täter, denen die Kripo im September per Zufall auf die Spur gekommen war. Die 27-jährige Berufsschullehrerin Anita B. war im April 1983 auf der Heimfahrt von Verden nach Asendorf auf einem einsamen Verbindungsweg von Unbekannten angehalten und erschossen worden.

"Vor dem Landgericht beginnt der Prozess gegen zwei Männer aus Nienburg", Weser Kurier, 5.-11. Februar 1987 (nur offline): Vor dem Landgericht beginnt der Prozess gegen zwei Männer aus Nienburg. Ihnen wird Freiheitsberaubung, räuberische Erpressung und Vergewaltigung zweier Frauen vorgeworfen. Es könnte aber noch schlimmer kommen für die beiden Angeklagten: Die Ermittler vermuten, dass Jürgen D. und Kurt L. auch die Täter im Mordfall B. sind. Die 27-jährige Anita B., Lehrerin an den Berufsbildenden Schulen in Dauelsen, war am 29. April 1983 auf der Heimfahrt von Verden nach Asendorf erschossen worden. Ihr Auto wurde wenig später bei einem Banküberfall in Wechold (Kreis Diepholz) als Fluchtfahrzeug genutzt.

  • Drei Morde - Ein Prozess - Weser Kurier vom 11. September 1987
  • Mord-Verdächtiger wieder hinter Gittern - Weser Kurier vom 12. Juli 1987
  • Zwei schwere Jungs entkamen aus der Haft - Weser Kurier vom 10. Juli 1987
  • Häftlinge entkamen über das Dach - Achimer Kurier vom 10. Juli 1987
  • Mordfall B.: Kripo verhaftete dritte Person - Weser Kurier vom 7. November 1986
  • Mordfall B. aufgeklärt? - Weser Kurier vom 19. September 1986
  • Drei Morde und viele Parallelen - Weser Kurier vom 14. Mai 1983

Die Studiofälle der Sendung

  • SF 1: Kripo München - Mord an einer unbekannten jungen Frau (erwürgt im Englischer Garten aufgefunden, rote Cordhose und Bluse, drei dünne Ringe an Fingern, braune Lederschnur am Handgelenk).

Gelöst: Das Mädchen wird als die 18-jährige Schülerin Hella O. aus Binzwangen identifiziert. Sie kam gerade von einer mehrwöchigen Reise nach Griechenland, vermutlich mit dem Akropolis - Express, aus Athen nach München und wurde noch am selben Tag tot aufgefunden. Darüber wird in der Folgesendung berichtet. Allerdings wird der Mord selber erst im Jahr 2001 durch die DNA - Analyse gelöst. Der Täter, Bernd K., erhält wegen Mordes und Vergewaltigung lebenslänglich.

siehe auch:

"Der Mörder behielt ihren Rucksack" auf Welt - Online vom 25. Juli 2004.

"Sühne nach 22 Jahren" auf Sueddeutsche.de vom 20. Juli 2005.

  • SF 2: Kripo Duisburg - Fahndung nach Heinz Sch. (Sozialurlaub genutzt zur Flucht, roter Toyota)

Gelöst: Festnahme in einem Hotel bei Verden, ein weiterer Überfall konnte ihm nachgewiesen werden. Darüber wird in der Folgesendung berichtet.

  • SF 3: Kapo Aargau - Fahndung nach René R. und Ali S. (Gefängnisausbruch, mit selbstgebauter Leiter über die Mauer)

Gelöst: Ali S. wird im Elsass festgenommen; er hatte Unterschlupf in Mühlhausen (gefunden. Darüber wird in der Sendung vom 02.12.1983 berichtet.
René R. wurde schlussendlich auf Korsika gefasst. Darüber wird in der Sendung vom 22.02.1985 berichtet.

  • SF 4: Kripo Koblenz - Fahndung nach Josef L. (Wirtschaftsdelikte, Weinhandlung, Gläubiger um 1,9 Millionen DM betrogen)

Evtl. gelöst: Die Kripo Koblenz bekam von Interpol den Hinweis, dass er die USA eingereist ist. Die Staatsanwaltschaft bemüht sich jetzt um seine Festnahme und seine Auslieferung nach Deutschland. Darüber wird in der Folgesendung berichtet.

  • SF 5: Kripo Heppenheim - gesucht wird nach einem Bankräuber (Lampertheim, Täter trug Sonnenbrille)
  • SF 6: Kripo Bielefeld - Sachfragen zu einem Banküberfall (Wer kennt dieses Auto?)

XY Gelöst - der Rückblick

Zwischenergebnisse aus früheren Sendungen:

  • FF 1 der vorherigen Sendung: Die Schweizer Behörden haben zu den Morden an Karin G. und Brigitte M. (Appenzeller Radtourmord) 40 Hinweise bekommen. Unter den Hinweisgebern war auch ein wichtiger Zeuge, der die beiden Mädchen in unmittelbarer Nähe des späteren Leichenfundortes gesehen hatte. Sie waren in männlicher Begleitung in einem grauen Auto. Der Zeuge erinnerte sich auch an die genaue Tageszeit, sodass einige Personen, die bisher für den Zeitpunkt des Verschwinden der Mädchen kein Alibi hatten, von der Liste der möglichen Tatverdächtigen gestrichen werden konnten.
  • SF 4 der vorherigen Sendung: Das Sicherheitsbüro Wien ist in den Ermittlungen zum Mord an dem Versicherungskaufmann Herberth K. ein Stück weitergekommen. Der Wagen des Opfers, ein roter Fiat, wurde in Italien gefunden. Zum Zeitpunkt der Sendung wird er kriminaltechnisch untersucht und es ist noch unklar, ob man mit einem Ergebnis der Untersuchung dem Täter vielleicht auf die Spur kommt.
  • SF 5 der vorherigen Sendung: Adam U., einer der drei nach einem Juwelierüberfall in München gesuchten Personen, wurde in Hamburg gefaßt. Er versuchte noch eine Flucht per Auto, die von der Polizei durch mehrere Schüsse gestoppt wurde. Seinen beiden mutmaßlichen Komplizen Jerzy R. und Riccardo F. sind noch flüchtig.

XY Gelöst:

  • SF 3 der Sendung vom 13.05.1983: Gerhard F., der nach seiner Flucht aus dem Gefängnis einen neuen Überfall in Wesel begangen haben soll, wurde in Hattingen von einem Zuschauer erkannt und dann von der Polizei festgenommen.
  • SF 4 der Sendung vom 13.05.1983: Hans Werner S. konnte in Köln verhaftet werden. Er war wegen gemeinschaftlichem bewaffnetem schweren Raub zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, schlug nach der Urteilsverkündung einen Justizbeamten nieder und flüchtete. Bei einem neuen Überfall in Köln soll er einer Beute von ca. einer Mio. DM gemacht haben.

Erste Erkenntnisse (Zuschauerreaktionen in der Spätsendung)

  • FF 1: Einbrüche in eine Wiener Juwelengroßhandlung; allgemeine Hinweise auf verschiedene Gegenstände und ein aussichtsreicher Hinweis zum von den Tätern zurückgelassenem blauen Wagenheber.
  • FF 2+3: Mordserie Nienburg: ca.100 Hinweise bisher zum Fall Wolfgang S. werden noch ausgewertet; noch nichts Konkretes zu den Tätern; keine Hinweise zum Waffendiebstahl und zu den drei vor einem Forstweg abgestellten Autos; schwarze Sicherheitsschuhe "Continental Typ Castrop", von denen die Polizei Schuhsohlenabdrücke sichern konnte, werden zusammen mit der Tatwaffe im Fall Anita B. und dem gestohlenen Fernglas noch einmal gezeigt; zum Fall Petra H. Hinweise über das rote Kunststoffseil mit dem sie erdrosselt wurde, ca. 2 m lang und mit Seemannsknoten; Hinweise auch zum weißen Kanister mit Benzin aus Österreich und zur weißen Fellrolle; neue Erkenntnisse für die Kripo über die mögliche Herkunft verschiedener Gegenstände, die auch normal gezeigt werden; eine Zuschauerin meint, ein solches silbernes Feuerzeug, wie es der Taxifahrerin gestohlen wurde, geschenkt bekommen zu haben; Hinweise zu Personen müssen noch überprüft werden.

Studiofälle:

  • SF 1: Mord an einer unbekannten Frau im Englischen Garten in München; noch nicht alle vielversprechende Hinweise überprüft, deshalb auch noch nicht identifiziert; verschiedene Zuschauer aus Österreich meinen, sie erkannt zu haben, darunter ein Hinweis aus Wien von einem Mann, der in München eine Frau aus Irland kennengelernt hatte, die in der Nähe des Fundortes beschäftigt gewesen sein soll; die Frau soll der Toten sehr ähnlich gesehen haben.
  • SF 2: Fahndung nach Heinz Sch.; sichere Erkenntnisse , dass er statt mit einem rotem Toyota jetzt mit einem rotem roten BMW mit Kennzeichen "HA" für Hagen unterwegs ist.
  • SF 3: Fahndung nach René R. und Ali S. nach Gefängnisausbruch mit selbstgebauter Leiter; bisherige Überprüfungen ohne weitere Ergebnisse; beide Gesuchten könnten sich vielleicht ins Elsass abgesetzt haben und ihre Fahndungsfotos werden noch einmal gezeigt.
  • SF 4: Fahndung nach Josef L. wegen Betrug, Urkundenfälschung und Konkursvergehen; Gesuchter soll Gläubiger um 1,9 Millionen DM betrogen haben; nur wenige Hinweise erhärten Verdacht, dass er sich im außereuropäischen Raum aufhält; sein Fahndungsfoto wird nochmal gezeigt.
  • SF 5: Der Bankräuber aus Lampertheim mit Sonnenbrille konnte noch nicht identifiziert werden; Bilder der automatischen Kamera werden erneut gezeigt.
  • SF 6: Sichergestellter roter Ford Escort nach Banküberfall in Büren; Kennzeichen "W" für Wuppertal; verschiedene Hinweise zur Frage "Wer kennt dieses Auto?" eines Zuschauers lassen die Kripo hoffen, den letzten Besitzer des Wagens, der auch nochmal gezeigt wird, ausfindig zu machen.

Bemerkungen

  • Zusammenhängender Ermittlungskomplex über zwei Filme verteilt (Fall 2+3). Irene Campregher schaut aus wie Rosi Mittermaier.
  • Weitere Darsteller: Jan Christian, Hans-Karl Pilz, Ronald M. Scheich, Dominique Voß, Lutz Wodak

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