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Sendung vom 08.06.1984: Unterschied zwischen den Versionen

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== Filmfälle ==
== Filmfälle ==
   
   
=== {{Anker|FF1}}Mord an Tierärztin Karen Oe. ===
=== {{Anker|FF1}}Mord an Tierärztin Karen O. ===
   
   
==== Inhalt ====
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* '''Beamter im Studio:'''  Hauptkommissar Schneider
* '''Beamter im Studio:'''  Hauptkommissar Schneider
* '''Tattag:''' 13. Juli 1983
* '''Tattag:''' 13. Juli 1983
* '''Details:''' Pferd mit Bandage am Vorderbein; Veterinärmedizinerin Karen Oe. macht Praktikum in renommierter Tierklinik Hochmoor; will sich auf die Behandlung von Pferden spezialisieren;  Kurt Grimm als Pferdenarr; VW Polo; gelber Badeanzug mit Rote-Äpfel-Muster auf Hutablage; Abschieds-Fete im Garten; mysteriöser Anrufer will "Berliner Tierärztin" sprechen; Karen spricht länger mit Unbekanntem; Party nach Rückkehr im Overdrive; gegen 20 Uhr verfolgt Karen im OP noch interessanten Eingriff; intubiertes Pferd auf OP-Tisch; Karen anschließend noch bis 22:30 Uhr außerhalb des Klinikgeländes unterwegs; Party anschließend beendet. Ungewöhnlich: Karen will in Klinik übernachten, aber vorher noch mal raus; gegen 23:35 Uhr fällt Polizeistreife der weiße Polo auf, der in Dülmen vor Krankenhauseinfahrt steht;  Karen kauft in Imbiss zwei Portionen Frikadellen mit Kartoffelsalat, obwohl sie beides nicht mag; 7,90 DM; Cops stellen 10 DM-Verwarnung aus; Karen Oe.s Polo wird in Waldweg gefahren, offenbar blonder Mann mit Blue Jeans am Steuer; erbitterter Kampf; Karen wird erwürgt und in Getreidefeld geschleift; eine Portion Kartoffelsalat von Mörder "verzehrt"; Täter durchsucht Polo, schließt ab und geht.
* '''Details:''' Pferd mit Bandage am Vorderbein; Veterinärmedizinerin Karen O. macht Praktikum in renommierter Tierklinik Hochmoor; will sich auf die Behandlung von Pferden spezialisieren;  Kurt Grimm als Pferdenarr; VW Polo; gelber Badeanzug mit Rote-Äpfel-Muster auf Hutablage; Abschieds-Fete im Garten; mysteriöser Anrufer will "Berliner Tierärztin" sprechen; Karen spricht länger mit Unbekanntem; Party nach Rückkehr im Overdrive; gegen 20 Uhr verfolgt Karen im OP noch interessanten Eingriff; intubiertes Pferd auf OP-Tisch; Karen anschließend noch bis 22:30 Uhr außerhalb des Klinikgeländes unterwegs; Party anschließend beendet. Ungewöhnlich: Karen will in Klinik übernachten, aber vorher noch mal raus; gegen 23:35 Uhr fällt Polizeistreife der weiße Polo auf, der in Dülmen vor Krankenhauseinfahrt steht;  Karen kauft in Imbiss zwei Portionen Frikadellen mit Kartoffelsalat, obwohl sie beides nicht mag; 7,90 DM; Cops stellen 10 DM-Verwarnung aus; Karen O.s Polo wird in Waldweg gefahren, offenbar blonder Mann mit Blue Jeans am Steuer; erbitterter Kampf; Karen wird erwürgt und in Getreidefeld geschleift; eine Portion Kartoffelsalat von Mörder "verzehrt"; Täter durchsucht Polo, schließt ab und geht.
* '''Zitat:''' ''„Also, ich freue mich ganz irre, dass ich jetzt wieder einen fahrbaren Untersatz habe.“; „Diesen Sommer kannst du wirklich in den Kalender schreiben.“ - „Kannste eigentlich nur beim Baden aushalten.“'' (Polizisten auf Streifenfahrt)
* '''Zitat:''' ''„Also, ich freue mich ganz irre, dass ich jetzt wieder einen fahrbaren Untersatz habe.“; „Diesen Sommer kannst du wirklich in den Kalender schreiben.“ - „Kannste eigentlich nur beim Baden aushalten.“'' (Polizisten auf Streifenfahrt)
* '''Sprecher:''' Wolfgang Grönebaum
* '''Sprecher:''' Wolfgang Grönebaum
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==== Nachspiel ====
==== Nachspiel ====
   
   
Nach 19 Jahren aufgeklärt. Über die Klärung wird in der '''[[346#XY-GE|Sendung vom 05.07.2002]]''' berichtet. Zum Tathergang und dem Prozessverlauf siehe:
Trotz zahlreicher Hinweise aus der Bevölkerung nach einer Öffentlichkeitsfahndung in Dülmen und Umgebung mit Handzetteln, unter Anderem wollen unabhängig voneinander zwei Autofahrer einen Wagen mit Gelsenkirchener Kennzeichen an jener Landstraße gesehen haben an der das Opfer später gefunden wird, bringt auch der Filmfall in Aktenzeichen XY die Polizei nicht wie erhofft entscheidend weiter. Warum Ede nach dem Film aus dem Feuerwehrmann, der die schreckliche Entdeckung im Haferfeld macht und die Leiche findet, einen Landwirt gemacht hat, ist nicht bekannt. Im Film ist das Hamburger original-Kfz-Kennzeichen am VW Polo des Opfers nachgestellt. Irene Camphreger erwähnt in der Schlussabfrage der Hauptsendung einen anonymen Hinweis einer Zuschauerin, dem die Polizei große Bedeutung beimisst. Die Frau will einen Mann am Silbersee in Haltern und in einer Gaststätte "Jägerklause" mehrfach mit Karin O. zusammen gesehen haben. Sie wird dringend gebeten, sich noch einmal zu melden. Ede wiederholt den Aufruf an die Zuschauerin in der Spätsendung und sichert höchste Vertraulichkeit zu. Ob sie bei der Polizei angerufen hat bleibt offen.


* [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-28721202.html Der Spurenleser] - "Der Spiegel", Ausgabe 40 vom 29.  September 2003, Seite 66.


* Zur Verhaftung und Verurteilung: [https://www.welt.de/print-wams/article604462/Verhaftungswelle-dank-DNA-Analyse.html Welt]
'''Nach der Aktenzeichen XY-Sendung'''<br>


In den darauffolgenden Jahren, nach seiner Verurteilung in Deutschland, kamen neue Vermutungen auf, dass Ulrich M. evtl. für andere Vergewaltigungen mit Todesfolge als Täter in Frage kommt (z. B. während seines Aufenthaltes in England oder Frankreich). Bei erneuten Untersuchungen von Beweismaterial eines Mordes vom Mai 1989 in Avallon, Frankreich rückte Ulrich M. auch in das Visier der Fahnder. Der Fall der Studentin wurde 2005 neu aufgerollt, nachdem aufgrund des medizinischen Fortschritts die DNA-Spuren am Tatort abgeglichen werden konnten. Nach Auswertung der Resultate fand ein Gericht im ostfranzösischen Dijon Ulrich M., der Misshandlung und Tötung der 24-jährigen französischen Studentin für schuldig und verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. Es ist nicht auszuschließen, dass Ulrich M. für weitere, noch ungeklärte, Sexualmorde verantwortlich ist. Siehe auch:
Weitere Hinweise gibt es nicht, auch ein später veröffentlichtes Phantombild eines strohblonden jungen Mannes mit "Vokuhila"-Frisur, die Haare auf dem Scheitel kurz und im Nacken auffallend lang, hilft der Polizei nicht, den Täter zu finden. Karen O. wurde erwürgt, Hals, Gesicht und Arme sind übersät mit Blutergüssen und Abschürfungen. Am Tatort sichern die Beamten der Mordkommission einige Spermien aus der Scheide der Toten, die vom Täter stammen müssen. Neben der Leiche liegt das T-Shirt des Opfers. Darauf entdecken sie einen blutigen Handabdruck auf der Rückseite. Weiter findet die Polizei Jeans-Fasern, die auch nicht von der Toten stammten, rotblonde Haare und schließlich Erbrochenes: Kartoffeln und Zwiebeln, dazu kleinste Frikadellenstückchen und Mais. Wie aus dem Film bekannt war eine der beiden von Karen O. kurz vor ihrem Tod gekauften Pappschalen Frikadellen mit Kartoffelsalat leer in ihrem weißen VW Polo vorgefunden worden.


* [https://www.morgenpost.de/vermischtes/article105314699/DNA-ueberfuehrt-deutschen-Sexmoerder-in-Frankreich.html DNA überführt deutschen Sexmörder in Frankreich] - Berliner Morgenpost vom 13. Oktober 2011.
Warum sie zwei Portionen gekauft hat, obwohl sie weder Kartoffelsalat noch Frikadellen mag, gehört zu den vielen offenen Fragen, die sich die Beamten der Kripo Münster in diesem Fall jetzt stellen. In dem Kartoffelsalat befindet sich kein Mais. Aber auf Karens Grillparty in der Tierklinik hat es Maissalat gegeben. Die Kripo vermutet den Täter deshalb zunächst im Umfeld der Tierklinik und die Beamten der Mordkommission gehen davon aus, dass der Täter auf dem Abschiedsfest der jungen Tierärztin gewesen sein muss. Die Obduktion ergibt später, dass das Erbrochene eindeutig vom Täter stammt. Bei den weiteren Ermittlungen stellt sich heraus dass der Pfleger, den Karen wegen der Übernachtung in der Tierklinik gefragt hatte, sowohl Frikadellen als auch Kartoffelsalat gerne isst. Außerdem hatte ihm Karen Beides auch schon mal spontan mitgebracht. Nachdem sämtliche Mitarbeiter der Tierklinik vernommen und überprüft waren, dann aber einer nach dem anderen als Täter ausscheidet, verläuft auch diese mögliche Spur im Sande. Die Akten landen in der Schublade mit den ungeklärten Verbrechen und der Fall Karen O. wird zum "Cold Case"
 
 
'''Grenzen der Rechtsmedizin und Beharrlichkeit eines Professors'''<br>
 
Die Klärung des Mordes an der jungen Tierärztin nach 19 Jahren ist letztendlich auch der Beharrlichkeit eines Rechtsmediziners zu verdanken. Der  gebürtige Hamburger Prof. Dr. Bernd Brinkmann ist zum Zeitpunkt des Mordes seit zwei Jahren Direktor des Rechtsmedizinischen Institut der Universität Münster und damals kurz nach der Spurensicherung am Tatort unweit von Dülmen eingetroffen. Bei der Obduktion der Leiche stellt der Professor Blutungen in der Halsmuskulatur, Unterblutungen in der Schilddrüsenkapsel, Bindehautunterblutung der Augen sowie eine akute Lungenüberblähung fest. Diese werden untersucht und dabei die Blutgruppe 0 ermittelt. Zwar lassen sich aus den am Tatort gefundenen Spermien auch Proteine isolieren, aber den genetischen Fingerabdruck des Täters kann man 1983 nicht gewinnen, da es die DNA-Analyse noch nicht gibt.
 
Aus seiner langjährigen Erfahrung weiß Bernd Brinkmann, dass auch die Kriminaltechnik sich stetig Verbessert und es oft einer großen Portion Geduld bedarf. Deshalb hebt er von einer Spur immer die Hälfte auf und verbraucht niemals sein gesamtes Material, um später bei Bedarf erneut darauf zurückgreifen zu können. Im Fall Karen O. sind es auch Schamhaare der Toten, in denen winzige Reste getrockneten Spermas klebten und in in einem Glasröhrchen zur "Spur-Nummer 23/83" werden. Ende 2000 gelingt dem Rechtsmediziner aus Münster mit seinem Team nach 17 Jahren tatsächlich der Durchbruch und er hat den Genetischen Fingerabdruck des Mörders der Tierärztin. Inzwischen ist beim Bundeskriminalamt eine Datenbank aufgebaut worden. Außerdem ist es durch neue Gesetzte erlaubt DNA-Analysen auch von Tätern anzuordnen, die längst verurteilt sind und ihre Strafe verbüßt haben, bei denen es aber für möglich gehalten wird dass sie aufgrund ihrer Vergangenheit weitere schwere Straftaten begehen könnten. Zu diesem Personenkreis gehört auch ein Mann, der wegen einiger Vergewaltigungen in Nordrhein-Westfalen bereits verurteilt wurde und inhaftiert war, in den letzten Jahren aber nicht mehr aufgefallen ist und auch damals im Fall Karen O. noch nicht zu den Verdächtigen gehört hat.
 
Der zur Tatzeit im Juli 1983 25-jährige Radio- und Fernsehtechniker Ulrich M. stammt aus Gelsenkirchen. Seine Jugend verläuft unauffällig, sein Elternhaus wird er später als katholisch und spießig bezeichnen. Nach der Schule absolviert er eine Lehre zum Radio- und Fernsehtechniker. Anschließend geht er zur Bundeswehr, beginnt dort intensiv Kraftsport zu betreiben und eifert fleißig Arnold Schwarzenegger nach. Auch seine weitere Entwicklung ist zunächst problemlos, nur mit Frauen läuft es für den jungen Mann offenbar nicht so gut. Eine Freundin hat er mit 21 noch nicht gehabt. Im benachbarten Recklinghausen betreibt er Anfang der 1980er-Jahre mit einem seiner drei Brüder ein Fitness-Center. Dort lernt er jetzt auch Frauen kennen. Auch mit Hilfe von Anabolika baut er in seiner Muckibude schnell Muskelmasse auf. Aus ihm wird ein Kraftpaket, ein richtiger "Schrank"  mit 105 kg bei einer Größe von 1,80 m. Oft fährt er bei schönem Wetter abends an die Baggerseen bei Dülmen. Er sucht Kontakt, hofft auf Sex und auf eine Freundin für eine längere Beziehung, wie er später behauptet. Möglicherweise lernt er dabei auch Karen O. kennen. Wann und wo genau lässt sich nicht belegen. Seinen ersten Geschlechtsverkehr hat er dann am 14. April 1980 in Marl, am Nordrand des Ruhrgebietes. Er ist 22 Jahre alt und dieser erste Sex mit einer Frau endet gleich mit einer Vergewaltigung.
 
 
'''Ein Serienvergewaltiger treibt in Nordrhein-Westfalen ungestört sein Unwesen'''<br>
 
Der Radio- und Fernsehtechniker spricht die ihm unbekannte Frau beim Joggen im Wald zuerst freundlich an, zerrt sie vom Weg tiefer in den Wald hinein. Sie hat gegen den Bodybuilder keine Chance, wird zum Sex gezwungen und vergewaltigt. Aber einem Förster fällt das Gelsenkirchener GE-Kennzeichen an einem VW Derby auf und der Täter wird erwischt. Am Hals der Frau werden "schmerzhafte Druckstellen" festgestellt. Vor dem Landgericht Essen kommt er 1981 mit einer milden Strafe von nur zwei Jahren Haft auf Bewährung davon. Sexualdelikte werden damals in der öffentlichen Meinung als noch nicht so schlimm wie heute eingestuft. Es folgen weitere Vergewaltigungen im Raum Düsseldorf/Neuss in den Jahren 1984 und 1985.
 
Die Tat in der Nacht vom 01. zum 02. April 1984 im Wagen des Täters auf einem einsamen Feldweg an den Rheinwiesen bei Düsseldorf weist vom Tatablauf gewisse Parallelen zum Fall Karen O. auf. Unter dem Vorwand Werbefotos machen zu wollen fährt der Täter mit einer 19-jährigen Frau zu einem Modegroßhandel in Neuss, wo sich angeblich die Schlüssel für das Fotostudio befinden. Dann geht es weiter zu dem Feldweg am Rhein. Wieder wird das Opfer zum Sex gezwungen und zweimal vergewaltigt. Ihr wird eine Damenstrumpfhose um den Hals gelegt, gefolgt von der Drohung, sie zu erwürgen und sie nach ihrem Tod in den Rhein zu werfen. Aber die 19-Jährige hat, anders als die Tierärztin knapp neun Monate zuvor, großes Glück: Ihr Peiniger wirkt plötzlich sehr freundlich und fährt sie, nach mehrstündigem Martyrium mit zweifacher Vergewaltigung, völlig überraschend Nachhause. Die junge Frau stellt Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung. Aber es kann kein Täter ermittelt werden.
 
Am 16. November 1985 am Rheinufer bei Neuss die nächste Sexualstraftat: Das Opfer ist diesmal 20 Jahre alt, wird wieder zweimal vergewaltigt, diesmal mit einem Wollschal bedroht und einmal gewürgt. Aber der jungen Frau gelingt es, das Kennzeichen des Wagens ihres Peinigers der Polizei zu melden. Der Halter kann in Gelsenkirchen ermittelt, Ulrich M. bereits am nächsten Tag festgenommen werden. Der 27-Jährige räumt zwar den Geschlechtsverkehr ein, streitet aber jegliche Gewaltanwendung ab. Obwohl er gegen die Bewährungsauflagen des Landgerichts Essen nach seiner ersten Sexualstraftat verstoßen hat, wird er aber erstaunlicherweise noch am selben Tag, unter der Auflage, sich dem Verfahren nicht zu entziehen, schon wieder freigelassen. Die Ermittlungs- und Justizbehörden dort wissen zu diesem Zeitpunkt weder von dem Mord an der jungen Tierärtin bei Dülmen noch von den anschließenden Vergewaltigungen, da noch kein Datenaustausch stattfindet.
 
 
'''Flucht und weitere Sexualdelikte im Ausland'''<br>
 
Nach der Tat in Neuss 1985 flüchtet der Vergewaltiger vor der deutschen Justiz mit dem Zug über Paris nach London. In England folgen zunächst mehrere Arbeitsplatz- und Wohnungswechsel, bevor er sich schließlich in Swindon im Südwesten Englands niederlässt, das damals als das Silicon Valley Großbritanniens gilt. Dort gründet Ulrich M., inzwischen Informationstechniker, eine eigene Firma für Fernseher- und Computerreparaturen. Im Jahr 1989 lernt er auch in England eine Frau kennen. Anna Mazzotta ist 19 und damit 12 Jahre jünger als er. Der Mörder und Vergewaltiger verliebt sich in die junge Frau die später eine berühmte Künstlerin, und laut Wikipedia für ihre Gemälde und Kohlezeichnungen, "die auf Beobachtungen des Lebens basieren", bekannt werden sollte. Er kauft ein Haus, die beiden verloben sich und Ulrich M. lebt in England die nächsten drei Jahre mit ihr unbehelligt zusammen. Das er in Deutschland gesucht wird verschweigt er.
 
In Münster will dem Rechtsmediziner Bernd Brinkmann die ermordete Karen O. im Haferfeld vom Juli 1983, in der Nähe der Landstraße 600 zwischen Dülmen und Groß Reken im Kreis Coesfeld, nicht aus dem Kopf gehen. Er hat damals auch Organproben der Toten aufbewahrt und weiß zu diesem Zeitpunkt noch nichts von Ulrich M. und dessen Vorstrafe für die Vergewaltigung in Marl. Im März 1992 unternimmt der Professor den ersten Versuch, die vorhandenen Spuren mit der Ende der 1980er-Jahre in Deutschland erstmals eingesetzten DNA-Analyse zu knacken. Aber er findet nur Zelltrümmer, das Material reicht noch nicht aus.
 
Im englischen Swindon wird am 04. Juli 1992 um zwei Uhr nachts eine Polizeistreife zu einer Frau geschickt. Sie war überfallen worden. Einer der Beamten bemerkt auf der Straße einen Mann, auf den die Täterbeschreibung des Opfers passen könnte. Police-Officer Tim Wadsworth spricht ihn an, ist aber mit der Erklärung des fremden Mannes, was er um diese Zeit mitten in der Nacht hier zu suchen habe, nicht zufrieden. Er bittet ihn, mit auf die Wache zu kommen um die Angelegenheit zu prüfen. Der nächtliche Herumtreiber ist deutscher Staatsbürger. Sein Name: Ulrich M., dem jetzt ein abgelaufener Reisepass zum Verhängnis werden sollte. Routinemäßig geben Officer Wadsworth und sein Kollege seine Daten an Interpol weiter und erfahren jetzt, dass er in Deutschland wegen den Vergewaltigungen in Düsseldorf 1984 und Neuss ein Jahr später zur Fahndung ausgerieben ist. Daraufhin nehmen ihn die Engländer nach Rücksprache mit den deutschen Behörden fest und liefern ihn im Juli 1993 in die Bundesrepublik aus. Ein möglicher Zusammenhang mit dem Fall Karen O. ist weiter nicht ersichtlich.
 
 
'''Erste Verurteilung in Deutschland und kleine Fortschritte im Fall Karen O.'''<br>
 
Zurück in Deutschland bekommt Ulrich M. am 19. Oktober 1993 vom Landgericht Düsseldorf jetzt dreieinhalb Jahre Gefängnis für die beiden Vergewaltigungen am Rhein aufgebrummt. Das er vor inzwischen 10 Jahren auch noch Karen O. in einem Haferfeld bei Dülmen umgebracht hat, kann die Polizei immer noch nicht wissen. Die DNA-Analyse steckt Anfang der 1990er-Jahre in Deutschland noch in den Kinderschuhen und es gibt noch keine Datenbank. Ulrich M. kommt in die JVA Geldern-Pont am Niederrhein. Im Gefängnis sammelt er durch seine freundliche Art und seine guten Manieren Pluspunkte. Und obwohl er wegen der ersten Vergewaltigung 1980 in Marl ein Wiederholungstäter ist, wird er schon im April 1995 wegen guter Führung auf Bewährung wieder einmal vorzeitig aus der Haft entlassen. Möglicherweise hat er beide Taten gestanden und seinen beiden Opfern die Aussage erspart. Das wäre zumindest eine Erklärung für das erneute milde Urteil, die aber nicht belegt werden kann.
 
Wieder auf freien Fuß zieht es ihn erneut nach England, wo aber seine Verlobte in Swindon nach zwischenzeitlichem bekanntwerden seiner kriminellen Vergangenheit aus allen Wolken fällt und jetzt nichts mehr von dem Deutschen wissen will. Ulrich M. sieht ein, dass er bei ihr keine Chance mehr hat. Jetzt versucht er, allerdings erfolglos, sein Haus zu verkaufen. Er schmeißt seinem Makler die Schlüssel in den Briefkasten und verlässt Großbritannien im Jahr 1996 endgültig. Wie seine Nachbarn später berichten werden, ohne seine Hypothek für das Haus zu bezahlen.
 
Ulrich M. ist inzwischen 37 Jahre alt und versucht sich in Deutschland eine neue bürgerliche Existenz aufzubauen. Während seiner Haftzeit in Geldern hatte er zeitweise Freigang und durfte das Gefängnis verlassen. Und wieder lernt er eine mit 20 Jahren viel jüngere Frau in einer Diskothek kennen. Sie findet ihn humorvoll, die beiden verlieben sich ineinander und ziehen nach Kevelaer. In einer Siedlung am Stadtrand haben sie sich eine Doppelhaushälfte gekauft. Der aus der Haft entlassene Sexualstraftäter heiratet die 20-Jährige und wird zweifacher Familienvater.
 
Nach seinen Erfahrungen in England erzählt er seiner Frau zumindest teilweise von seinen Vorstrafen, die allerdings ungerecht und falsch seien. Man habe ihn wegen Vergewaltigungen verurteilt, die seiner Meinung nach keine waren. Das er 1983 einen Menschen getötet hat, verschweigt er. Die 20-jährige zweifelt vielleicht zwar ein wenig, glaubt ihm dann aber und das Glück scheint perfekt, bevor Ulrich M. seine kriminelle Vergangenheit doch noch einholen wird. Die Kriminaltechnik hat zwar auch schon in den 1990er-Jahren riesige Fortschritte gemacht, aber die am Tatort im Fall Karen O. gefundenen Spermien reichen damals für einen genetischen Fingerabdruck des Täters noch nicht aus.
 
 
'''Genetischer Fingerabdruck des Täters nach 17 Jahren und Festnahme'''<br>
 
Nachdem dieser aber den Rechtsmedizinern der Uni Münster um Bernd Brinkmann Ende 2000 gelungen war und dem BKA zur Einspeisung in die Datenbank übergeben wird, fragt die Polizei Ulrich M. im Sommer 2001, ob er breit sei eine Speichelprobe abzugeben. Nach anfänglichem Zögern willigt er schließlich ein. Er ahnt zwar, das die Speichelprobe ihn in den Abgrund führen könnte, da er nicht wissen kann welche Spuren die Polizei vom ihm hat. Aber er weiß auch, dass ihm nichts anderes übrig bleibt. Die zum Tatzeitpunkt 1983 noch nicht mögliche DNA-Analyse wird durchgeführt und mit den bereits registrierten DNA-Mustern bekannter Straftäter verglichen. Das Ergebnis des ersten Abgleichs fällt ernüchternd aus: Kein Treffer. Aber die Datenbank wächst kontinuierlich, am 23. Mai 2002 gibt es einen neuen Versuch. Und diesmal landen die Spezialisten des BKA einen Treffer: Es gibt eine Übereinstimmung des genetischen Fingerabdrucks von Ulrich M. mit dem bei Karen O. gefundenen DNA-Muster des Täters. Der jetzt 43-Jährige wird am 05. Juni 2002 in Kevelaer von der Polizei aus Münster auf der Straße festgenommen, bestreitet aber sämtliche Vorwürfe. Zwischen der Vergewaltigung 1985 und seiner Festnahme lassen sich ihm keine weiteren Straftaten nachweisen. Dennoch kommt es genau fünf Monate später vor dem Landgericht Münster zur Anklage gegen den gelernten Radio- und Fernsehtechniker.
 
'''Anklage wegen Mordes an Karen O. und Urteil'''<br>
 
Zum Prozessbeginn am 05. November 2002 sagt Ulrich M. aus, eine Beziehung mit Karen O. gehabt und die Tierärztin öfter am nahegelegenen Silbersee in Haltern getroffen zu haben. Er bestreitet aber den Mord. Vor Gericht kann keiner der Zeuginnen und Zeugen die vermeintliche Beziehung bestätigen. Im weiteren Prozessverlauf wiederholt er seine schon vor der Polizei getätigte Aussage zum Tatablauf. Demnach sei er in der Nacht zum 13. Juli 1983 mit Karen O. an einem Baggersee bei Dülmen zusammen gewesen. Sie habe ihm gesagt, dass dies ihr letztes Treffen wäre da sie sich beruflich verändern wolle und die Tierklinik verlassen werde. Er sei schockiert gewesen und habe sich übergeben müssen. Beim späteren, angeblich einvernehmlichen letzten Sex habe er eine Erektionsstörung gehabt, sei danach ausgerastet, habe sie geschlagen und kurz gewürgt, worauf es zu einem "tödlichen Unfall" gekommen sei, den er zuerst gar nicht bemerkt haben will.
 
Am Abend des vorletzten Prozesstages führt Professor Bernd Brinkmann in seinem Labor im Rechtsmedizinischen Institut der Uni Münster einen Ultradünnschnitt an der Lunge der Toten aus. Unter dem Elektronenmikroskop kann er dabei massive Veränderungen des Organs feststellen. Was den mutmaßlichen Tatablauf betrifft kommt der Professor zu dem Ergebnis dass Karen O., bevor sie im Haferfeld vergewaltigt und anschließend getötet wurde, wahrscheinlich im Auto ungefähr rund eine Stunde zuvor schon einmal vergewaltigt und gewürgt worden sein muss. Dabei sei es zu einem "Anersticken" gekommen, einem Phänomen aus der Schockforschung. Danach habe der Täter die bewusstlose Tierärztin in das Haferfeld getragen, in dem sie dann vermutlich noch einmal zu sich gekommen war und erneut so lange gewürgt wurde bis sie starb. Nachdem er Karen O. dann getötet habe sei anschließend die Leiche von ihm vergewaltigt worden. 
 
Die Behauptungen des angeklagten Informationstechnikers vom "tödlichen Unfall" im Affekt sind für das Gericht damit eindeutig widerlegt. Das rechtsmedizinische Gutachten von Bernd Brinkmann habe eindeutig einen klaren Mord nachgewiesen. Auch den angeblichen "Ausraster" nimmt die Schwurgerichtskammer Ulrich M. wegen des längeren zeitlichen Abstandes der beiden Würgevorgänge nicht ab. Für den Mord an der Tierärztin Karen O. wird er am 10. Dezember 2002 in Münster zu lebenslanger Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung, die sich auf das Gutachten des Rechtsmediziners stößt, heißt es sinngemäß, dass der Angeklagte den Tod seines Opfers durch ersticken beabsichtigt habe, um ungestörten Geschlechtsverkehr zu haben. Später stellt sich dann noch heraus, dass er in seiner Zeit als Bodybuilder oft Mais gegessen hat. Der verurteilte Mörder und Vergewaltiger kommt in die JVA Münster und es wird davon ausgegangen, dass er frühestens 2017 entlassen werden könnte.
 
Ein Jahr nach seiner Inhaftierung gelingt es dem Nachrichtenmagazin Spiegel im Rahmen einer Reportage über die Arbeit Brinkmanns in Münster auch ein Interview mit dem verurteilten Mörder und Vergewaltiger Ulrich M. zu führen. Er schildert seine Sicht der Dinge und spricht dabei auch über sein Elternhaus. dass er als katholisch und spießig bezeichnet. Sein Vater habe ein verzerrtes Frauenbild gehabt. Frauen seien für den Elektromeister entweder unberührt edel, wie die heilige Jungfrau Maria oder, nach dem ersten Sex, nur noch Huren und Schlampen gewesen. Er sei weder ein Triebtäter, noch gewalttätig, habe überhaupt kein Triebverhalten und sieht sich als Opfer eines Justizirrtums. Nach dem dreistündigen Gespräch im Besucherraum der JVA Münster kommt das Magazin zu dem Schluss, dass er die Ereignisse jener Nacht fast 20 Jahre mit sich herumgetragen und sie bearbeitet hat, bis er mit der Erinnerung leben konnte.
 
 
'''Mord und weitere ungeklärte Sexualdelikte in Frankreich neu aufgerollt'''<br>
 
Nach seiner Verurteilung in Deutschland kommen in den darauffolgenden Jahren neue Vermutungen auf, dass Ulrich M. während seines Aufenthaltes in England eventuell auch noch für andere ungeklärte Fälle von Vergewaltigungen mit Todesfolge oder sogar von Morden in England und Frankreich als Täter in Frage kommt. Einige dieser Tötungsdelikte waren in der Nähe der Autobahn A6 verübt worden, einer wichtigen Transitstrecke aus dem Ausland. Bei erneuten Untersuchungen von Beweismaterial eines Mordes in Avallon im Département Yonne in der Region Burgund rückt Ulrich M. schließlich auch in das Visier der französischen Polizei. Die Studentin Sylvie B. wird im Mai 1989 in ihrer Badewanne tot aufgefunden. Auch sie war erwürgt und mehrfach vergewaltigt worden, auch sie ist vermutlich erst nach einem zweiten Würgevorgang gestorben. Der Fall wird 2005 von der Mordkommission in Lyon neu aufgerollt, nachdem aufgrund des technischen Fortschritts in der Kriminaltechnik die DNA-Spuren vom Tatort abgeglichen werden können. Der Deutsche leugnet die Vorwürfe und gibt lediglich zu, im Jahr 1989 während seiner Zeit in England mit seinem zum Wohnmobil umgebauten VW-Bus für einige Monate in Frankreich gewesen zu sein. Auch ein Verhältnis mit dem Opfer räumt er ein. 
Nachdem es in der französischen Datenbank keinen Treffer gibt, übermitteln die Franzosen im Jahr 2006 die DNA-Spuren zum BKA in Wiesbaden. Wie schon im Fall Karen O. gibt es wieder im zweiten Versuch einen Treffer. Im Jahr darauf kommt es zur erneuten Anklage gegen Ulrich M. wegen Vergewaltigung und Mordes. Nach eingehender Prüfung durch die deutschen Behörden wird er im Jahr 2010 für den Prozess nach Frankreich überstellt. Einige der Zeuginnen und Zeugen sagen aus, Ulrich M. im Mai 1989 in Avallon gesehen zu haben. Sie geben aber auch zu dass ihre Erinnerungen nach der langen Zeit etwas verblasst sei. Über das Opfer sind sich aber alle sich einig, dass Sylvie B. eine zurückhaltende junge Frau war. Keiner kann sich vorstellen, dass sie mitten in der Nacht auf den Campingplatz Avallon gekommen sein könnte, um mit einem Fremden sexuelle Beziehungen zu haben, wie es der Angeklagte behauptet.
 
Wie schon das Landgericht Münster im Fall Karen O. glaubt ihm auch das Schwurgericht in Auxerre nicht. Es befindet den Deutschen der Misshandlung und Tötung der 24-jährigen französischen Studentin für schuldig und verurteilt ihn nach achttägigem Prozess am 12. Oktober 2011 jetzt auch in Frankreich zu einer lebenslangen Haftstrafe plus 22 Jahren Sicherheitsverwahrung, was bedeutet, das in diesem Zeitraum Lockerungen ausgeschlossen sind. Das Urteil wird am 22. September 2012 im Berufungsverfahren vom Schwurgericht in Melun im Département Seine-et-Marne bestätigt. Eine EU-Regelung ermöglicht es die dort verhängte Strafe im Heimatland zu verbüßen. Er kommt jetzt wieder in die JVA Geldern, wo Ulrich M. laut französischen Zeitungsberichten Ende April 2017 von Ermittlern aus dem Nachbarland besucht wird um ihm zu einem weiteren Cold Case aus dem Jahr 1986 zu vernehmen.
 
Es wird nicht ausgeschlossen, dass der gelernte Radio- und Fernsehtechniker auch an der Ermordung der 23-jährigen Supermarkt-Kassiererin Sylvie A.  aus Chalon-sur-Saône im Département Saône-et-Loire in der Region Burgund beteiligt gewesen sein könnte und für weitere noch ungeklärte, Sexualmorde verantwortlich ist. Der französische Psychiater Paul Bensussan sieht in ihm einen sexuellen Sadist, der die Angst oder Demütigung seiner Opfer genießt, einen unflexiblen Mann aus Stein mit einer arroganten Einstellung. In einem Gutachten bezeichnet er den Deutschen als Gefangener seiner Lügen, zu stolz um seine Verbrechen zu gestehen. Er dramatisiere die Geschichte seiner Jugend, um Mitgefühl zu erregen und nehme den Schrecken seiner Taten überhaupt nicht wahr.
 
Ulrich M. selbst sieht sich hingegen nach Überzeugung des Gutachters als als sanften Mann, der Frauen liebt und, auch wegen seiner Muskelmasse, von ihnen geliebt wird. Er beharre darauf, das sein Geschlechtsverkehr immer einvernehmlich gewesen sei und wolle nicht wahrhaben dass er ein Serienvergewaltiger ist. Der Psychiater sieht darin ein Teil einer Verteidigungsstrategie. Er kommt in dem Gutachten zu der Schlussfolgerung, dass der nachweisliche Serienvergewaltiger fast alle Eigenschaften eines Serienmörders aufweise. Aber der Mord an Sylvie A. kann ihm, genauso wenig wie noch weitere ungeklärte Morde in England und Frankreich, nicht nachgewiesen werden.
 
Über die Klärung des Mordes an Karen O. wird in der '''[[346#XY-GE|Sendung vom 05.07.2002]]''' berichtet.
 
 
'''Artikel und Podcast zum Fall:'''
 
* Von der A6 verschwunden: Die Gendarmen befragen einen deutschen Serienmörder - automatische Übersetzung Le Parisien vom 08. Mai 2017.
 
* [https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bernd-brinkmann-ist-der-anwalt-der-toten-wie-kommt-der-tote-in-die-schlinge.a6220267-31bb-420e-8052-31216c334946.html  Wie kommt der Tote in die Schlinge?] - Stuttgarter Zeitung vom 09. Februar 2017.
 
* [https://web.archive.org/web/20221002012956/https://www.morgenpost.de/vermischtes/article105314699/DNA-ueberfuehrt-deutschen-Sexmoerder-in-Frankreich.html DNA überführt deutschen Sexmörder in Frankreich] - Berliner Morgenpost vom 13. Oktober 2011.
 
* M.-Affäre: Psychiater an der Anwaltskammer  - automatische Übersetzung france3-regions.francetvinfo.fr vom 10. Oktober 2011.
 
* [https://www.berliner-kurier.de/archiv/sperma-spur-enttarnte-ulrich-m-52-er-wurde-an-frankreich-ausgeliefert-frauenmoerder-nach-21-jahren-ueberfuehrt-li.2028620 Frauenmörder nach 21 Jahren überführt] - Berliner-Kurier vom 16. Januar 2011.
 
* [https://www.spiegel.de/sptv/extra/a-696257.html Opfer eines Serienkillers?] - Spiegel Online vom 26. Mai 2010.
 
* [https://www.swindonadvertiser.co.uk/news/2010280.new-clues-to-rapists-past/ Neue Hinweise auf die Vergangenheit des Vergewaltigers] - automatische Übersetzung Swindon Advertiser vom 31. Januar 2008.
 
* [https://www.express.de/sonstiges/durch-gen-datei-dna-ueberfuehrte-moerder-nach-18-jahren-58259 Durch Gen-Datei: DNA überführte Mörder nach 18 Jahren] - Express vom 09. August 2007.
 
* [https://www.nrz.de/region/niederrhein/article1962231/moerder-erneut-unter-verdacht.html Mörder erneut unter Verdacht] - Neue Ruhr Zeitung vom 27. April 2007.
 
* [https://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/28721202 Der Spurenleser] - Der Spiegel, Ausgabe 40 vom 29. September 2003, Seiten 66-74.
 
* [https://www.ksta.de/redaktion/nach-19-jahren-mann-gesteht-sex-mord-246034 Nach 19 Jahren: Mann gesteht Sex-Mord] - Kölner Stadtanzeiger vom 05. November 2002.
 
* [https://www.welt.de/print-wams/article604462/Verhaftungswelle-dank-DNA-Analyse.html Verhaftungswelle dank DNA-Analyse] - Artikel zur Verhaftung und Verurteilung aus der Welt am Sonntag vom 16. Juni 2002.
 
* [https://www.waz.de/podcast/gerichtsreporter/article232451113/spaete-suehne-fuer-den-mord.html Späte Sühne für den Mord] - Der Gerichtsreporter #36 Crime-Podcast der WAZ.


=== {{Anker|FF2}}Versuchtes und vollendetes brutales Sexualverbrechen an Veronika W. und Astrid K. ===
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* '''Beamter im Studio:''' Hauptkommissar Koch
* '''Beamter im Studio:''' Hauptkommissar Koch
* '''Tattag:''' 26. November 1983
* '''Tattag:''' 26. November 1983
* '''Details:''' DC-10 in silber-gelber Condor-Lackierung startet am Düsseldorfer Flughafen; Zustellbezirk 53; Posthauptschaffner Harald W. parkt seinen Zustell-Benz direkt vor dem Terminal-Eingang; der 49-jährige kennt Bezirk "wie seine Westentasche"; brignt täglich Wertpaket in Wechselstube im Flughafen, Inhalt: Devisen für den Geldumtausch; nicht ungewöhnlich, dass kleinere Banken Wertpakte nutzen, um Filialen mit Baregeld zu versorgen; Mann kauft für 500 DM Yamaha Enduro 50 von Azubi; holprige Probefahrt; Moped vorgeblich Geburtstagsgeschenk für Sohn; Mann achtet sehr genau darauf, nicht zu viel von sich zu zeigen; dicke Brille und Mütze, die er auch unter dem neuen Nolan-Helm anbehält; Verkäufer lässt großzügig Mercedes-Schlüsselkarabiner dran; ihm fällt wenige Tage später sein Moped angeschlossen an einer Parkuhr auf; wundert sich, da Käufer angeblich aus Essen gewesen sei; wenige Tage später Überfall: 3 Postwagen verlassen gleichzeitig Hauptpost-Gelände; müssen immer an Ampel halten; Täter legt blauen Sack mit Krähenfüßen unter Hinterrad von Harald W.s Postwagen; verschafft sich Zutritt, Harald flüchtet in Laderaum und wird dort erschossen; Täter nimmt Geldtasche und Wertpaket an sich; Beute rund 77.000 DM; Postbeamter aus anderem Wagen sucht Schutz in Privat-PKW, Schuss des Täters verfehlt ihn; Täter flieht mit Moped zu Baustelle; zieht sich um und wirft Kleidung auf Garagendach; Post verändert daraufhin die Abläufe beim Geldtransport
* '''Details:''' DC-10 in silber-gelber Condor-Lackierung startet am Düsseldorfer Flughafen; Zustellbezirk 53; Posthauptschaffner Harald W. parkt seinen Zustell-Benz direkt vor dem Terminal-Eingang; der 49-jährige kennt Bezirk "wie seine Westentasche"; bringt täglich Wertpaket in Wechselstube im Flughafen, Inhalt: Devisen für den Geldumtausch; nicht ungewöhnlich, dass kleinere Banken Wertpakete nutzen, um Filialen mit Bargeld zu versorgen; Mann kauft für 500 DM Yamaha Enduro 50 von Azubi; holprige Probefahrt; Moped vorgeblich Geburtstagsgeschenk für Sohn; Mann achtet sehr genau darauf, nicht zu viel von sich zu zeigen; dicke Brille und Mütze, die er auch unter dem neuen Nolan-Helm anbehält; Verkäufer lässt großzügig Mercedes-Schlüsselkarabiner dran; ihm fällt wenige Tage später sein Moped angeschlossen an einer Parkuhr auf; wundert sich, da Käufer angeblich aus Essen gewesen sei; wenige Tage später Überfall: 3 Postwagen verlassen gleichzeitig Hauptpost-Gelände; müssen immer an Ampel halten; Täter legt blauen Sack mit Krähenfüßen unter Hinterrad von Harald W.s Postwagen; verschafft sich Zutritt, Harald flüchtet in Laderaum und wird dort erschossen; Täter nimmt Geldtasche und Wertpaket an sich; Beute rund 77.000 DM; Postbeamter aus anderem Wagen sucht Schutz in Privat-PKW, Schuss des Täters verfehlt ihn; Täter flieht mit Moped zu Baustelle; zieht sich um und wirft Kleidung auf Garagendach; Post verändert daraufhin die Abläufe beim Geldtransport
* '''Zitate:''' ''„Was machen sie denn da?“ - „Bleiben sie im Wagen. Das ist ein Überfall.“''
* '''Zitate:''' ''„Was machen sie denn da?“ - „Bleiben sie im Wagen. Das ist ein Überfall.“''
* '''Sprecher:''' Wolfgang Grönebaum
* '''Sprecher:''' Wolfgang Grönebaum

Aktuelle Version vom 14. Mai 2024, 00:00 Uhr

Filmfälle

Mord an Tierärztin Karen O.

Inhalt

  • Dienststelle: Kripo Münster
  • Beamter im Studio: Hauptkommissar Schneider
  • Tattag: 13. Juli 1983
  • Details: Pferd mit Bandage am Vorderbein; Veterinärmedizinerin Karen O. macht Praktikum in renommierter Tierklinik Hochmoor; will sich auf die Behandlung von Pferden spezialisieren; Kurt Grimm als Pferdenarr; VW Polo; gelber Badeanzug mit Rote-Äpfel-Muster auf Hutablage; Abschieds-Fete im Garten; mysteriöser Anrufer will "Berliner Tierärztin" sprechen; Karen spricht länger mit Unbekanntem; Party nach Rückkehr im Overdrive; gegen 20 Uhr verfolgt Karen im OP noch interessanten Eingriff; intubiertes Pferd auf OP-Tisch; Karen anschließend noch bis 22:30 Uhr außerhalb des Klinikgeländes unterwegs; Party anschließend beendet. Ungewöhnlich: Karen will in Klinik übernachten, aber vorher noch mal raus; gegen 23:35 Uhr fällt Polizeistreife der weiße Polo auf, der in Dülmen vor Krankenhauseinfahrt steht; Karen kauft in Imbiss zwei Portionen Frikadellen mit Kartoffelsalat, obwohl sie beides nicht mag; 7,90 DM; Cops stellen 10 DM-Verwarnung aus; Karen O.s Polo wird in Waldweg gefahren, offenbar blonder Mann mit Blue Jeans am Steuer; erbitterter Kampf; Karen wird erwürgt und in Getreidefeld geschleift; eine Portion Kartoffelsalat von Mörder "verzehrt"; Täter durchsucht Polo, schließt ab und geht.
  • Zitat: „Also, ich freue mich ganz irre, dass ich jetzt wieder einen fahrbaren Untersatz habe.“; „Diesen Sommer kannst du wirklich in den Kalender schreiben.“ - „Kannste eigentlich nur beim Baden aushalten.“ (Polizisten auf Streifenfahrt)
  • Sprecher: Wolfgang Grönebaum
  • Musik: "Monday, Monday" (The Mamas & The Papas), "I'll never find another you" (The Seekers)
  • Darsteller: Manfred Ball, Bertram Edelmann, Kurt Grimm als Pferdenarr, Marion Hilgers (auch Marion von Stengel), Barbara Rothenbacher, Joachim Schmahl, Horst Schwarzer, Christian Wilbrand
  • Belohnung: 10.000 DM
  • Bewertung: ***
  • Status: geklärt

Nachspiel

Trotz zahlreicher Hinweise aus der Bevölkerung nach einer Öffentlichkeitsfahndung in Dülmen und Umgebung mit Handzetteln, unter Anderem wollen unabhängig voneinander zwei Autofahrer einen Wagen mit Gelsenkirchener Kennzeichen an jener Landstraße gesehen haben an der das Opfer später gefunden wird, bringt auch der Filmfall in Aktenzeichen XY die Polizei nicht wie erhofft entscheidend weiter. Warum Ede nach dem Film aus dem Feuerwehrmann, der die schreckliche Entdeckung im Haferfeld macht und die Leiche findet, einen Landwirt gemacht hat, ist nicht bekannt. Im Film ist das Hamburger original-Kfz-Kennzeichen am VW Polo des Opfers nachgestellt. Irene Camphreger erwähnt in der Schlussabfrage der Hauptsendung einen anonymen Hinweis einer Zuschauerin, dem die Polizei große Bedeutung beimisst. Die Frau will einen Mann am Silbersee in Haltern und in einer Gaststätte "Jägerklause" mehrfach mit Karin O. zusammen gesehen haben. Sie wird dringend gebeten, sich noch einmal zu melden. Ede wiederholt den Aufruf an die Zuschauerin in der Spätsendung und sichert höchste Vertraulichkeit zu. Ob sie bei der Polizei angerufen hat bleibt offen.


Nach der Aktenzeichen XY-Sendung

Weitere Hinweise gibt es nicht, auch ein später veröffentlichtes Phantombild eines strohblonden jungen Mannes mit "Vokuhila"-Frisur, die Haare auf dem Scheitel kurz und im Nacken auffallend lang, hilft der Polizei nicht, den Täter zu finden. Karen O. wurde erwürgt, Hals, Gesicht und Arme sind übersät mit Blutergüssen und Abschürfungen. Am Tatort sichern die Beamten der Mordkommission einige Spermien aus der Scheide der Toten, die vom Täter stammen müssen. Neben der Leiche liegt das T-Shirt des Opfers. Darauf entdecken sie einen blutigen Handabdruck auf der Rückseite. Weiter findet die Polizei Jeans-Fasern, die auch nicht von der Toten stammten, rotblonde Haare und schließlich Erbrochenes: Kartoffeln und Zwiebeln, dazu kleinste Frikadellenstückchen und Mais. Wie aus dem Film bekannt war eine der beiden von Karen O. kurz vor ihrem Tod gekauften Pappschalen Frikadellen mit Kartoffelsalat leer in ihrem weißen VW Polo vorgefunden worden.

Warum sie zwei Portionen gekauft hat, obwohl sie weder Kartoffelsalat noch Frikadellen mag, gehört zu den vielen offenen Fragen, die sich die Beamten der Kripo Münster in diesem Fall jetzt stellen. In dem Kartoffelsalat befindet sich kein Mais. Aber auf Karens Grillparty in der Tierklinik hat es Maissalat gegeben. Die Kripo vermutet den Täter deshalb zunächst im Umfeld der Tierklinik und die Beamten der Mordkommission gehen davon aus, dass der Täter auf dem Abschiedsfest der jungen Tierärztin gewesen sein muss. Die Obduktion ergibt später, dass das Erbrochene eindeutig vom Täter stammt. Bei den weiteren Ermittlungen stellt sich heraus dass der Pfleger, den Karen wegen der Übernachtung in der Tierklinik gefragt hatte, sowohl Frikadellen als auch Kartoffelsalat gerne isst. Außerdem hatte ihm Karen Beides auch schon mal spontan mitgebracht. Nachdem sämtliche Mitarbeiter der Tierklinik vernommen und überprüft waren, dann aber einer nach dem anderen als Täter ausscheidet, verläuft auch diese mögliche Spur im Sande. Die Akten landen in der Schublade mit den ungeklärten Verbrechen und der Fall Karen O. wird zum "Cold Case"


Grenzen der Rechtsmedizin und Beharrlichkeit eines Professors

Die Klärung des Mordes an der jungen Tierärztin nach 19 Jahren ist letztendlich auch der Beharrlichkeit eines Rechtsmediziners zu verdanken. Der gebürtige Hamburger Prof. Dr. Bernd Brinkmann ist zum Zeitpunkt des Mordes seit zwei Jahren Direktor des Rechtsmedizinischen Institut der Universität Münster und damals kurz nach der Spurensicherung am Tatort unweit von Dülmen eingetroffen. Bei der Obduktion der Leiche stellt der Professor Blutungen in der Halsmuskulatur, Unterblutungen in der Schilddrüsenkapsel, Bindehautunterblutung der Augen sowie eine akute Lungenüberblähung fest. Diese werden untersucht und dabei die Blutgruppe 0 ermittelt. Zwar lassen sich aus den am Tatort gefundenen Spermien auch Proteine isolieren, aber den genetischen Fingerabdruck des Täters kann man 1983 nicht gewinnen, da es die DNA-Analyse noch nicht gibt.

Aus seiner langjährigen Erfahrung weiß Bernd Brinkmann, dass auch die Kriminaltechnik sich stetig Verbessert und es oft einer großen Portion Geduld bedarf. Deshalb hebt er von einer Spur immer die Hälfte auf und verbraucht niemals sein gesamtes Material, um später bei Bedarf erneut darauf zurückgreifen zu können. Im Fall Karen O. sind es auch Schamhaare der Toten, in denen winzige Reste getrockneten Spermas klebten und in in einem Glasröhrchen zur "Spur-Nummer 23/83" werden. Ende 2000 gelingt dem Rechtsmediziner aus Münster mit seinem Team nach 17 Jahren tatsächlich der Durchbruch und er hat den Genetischen Fingerabdruck des Mörders der Tierärztin. Inzwischen ist beim Bundeskriminalamt eine Datenbank aufgebaut worden. Außerdem ist es durch neue Gesetzte erlaubt DNA-Analysen auch von Tätern anzuordnen, die längst verurteilt sind und ihre Strafe verbüßt haben, bei denen es aber für möglich gehalten wird dass sie aufgrund ihrer Vergangenheit weitere schwere Straftaten begehen könnten. Zu diesem Personenkreis gehört auch ein Mann, der wegen einiger Vergewaltigungen in Nordrhein-Westfalen bereits verurteilt wurde und inhaftiert war, in den letzten Jahren aber nicht mehr aufgefallen ist und auch damals im Fall Karen O. noch nicht zu den Verdächtigen gehört hat.

Der zur Tatzeit im Juli 1983 25-jährige Radio- und Fernsehtechniker Ulrich M. stammt aus Gelsenkirchen. Seine Jugend verläuft unauffällig, sein Elternhaus wird er später als katholisch und spießig bezeichnen. Nach der Schule absolviert er eine Lehre zum Radio- und Fernsehtechniker. Anschließend geht er zur Bundeswehr, beginnt dort intensiv Kraftsport zu betreiben und eifert fleißig Arnold Schwarzenegger nach. Auch seine weitere Entwicklung ist zunächst problemlos, nur mit Frauen läuft es für den jungen Mann offenbar nicht so gut. Eine Freundin hat er mit 21 noch nicht gehabt. Im benachbarten Recklinghausen betreibt er Anfang der 1980er-Jahre mit einem seiner drei Brüder ein Fitness-Center. Dort lernt er jetzt auch Frauen kennen. Auch mit Hilfe von Anabolika baut er in seiner Muckibude schnell Muskelmasse auf. Aus ihm wird ein Kraftpaket, ein richtiger "Schrank" mit 105 kg bei einer Größe von 1,80 m. Oft fährt er bei schönem Wetter abends an die Baggerseen bei Dülmen. Er sucht Kontakt, hofft auf Sex und auf eine Freundin für eine längere Beziehung, wie er später behauptet. Möglicherweise lernt er dabei auch Karen O. kennen. Wann und wo genau lässt sich nicht belegen. Seinen ersten Geschlechtsverkehr hat er dann am 14. April 1980 in Marl, am Nordrand des Ruhrgebietes. Er ist 22 Jahre alt und dieser erste Sex mit einer Frau endet gleich mit einer Vergewaltigung.


Ein Serienvergewaltiger treibt in Nordrhein-Westfalen ungestört sein Unwesen

Der Radio- und Fernsehtechniker spricht die ihm unbekannte Frau beim Joggen im Wald zuerst freundlich an, zerrt sie vom Weg tiefer in den Wald hinein. Sie hat gegen den Bodybuilder keine Chance, wird zum Sex gezwungen und vergewaltigt. Aber einem Förster fällt das Gelsenkirchener GE-Kennzeichen an einem VW Derby auf und der Täter wird erwischt. Am Hals der Frau werden "schmerzhafte Druckstellen" festgestellt. Vor dem Landgericht Essen kommt er 1981 mit einer milden Strafe von nur zwei Jahren Haft auf Bewährung davon. Sexualdelikte werden damals in der öffentlichen Meinung als noch nicht so schlimm wie heute eingestuft. Es folgen weitere Vergewaltigungen im Raum Düsseldorf/Neuss in den Jahren 1984 und 1985.

Die Tat in der Nacht vom 01. zum 02. April 1984 im Wagen des Täters auf einem einsamen Feldweg an den Rheinwiesen bei Düsseldorf weist vom Tatablauf gewisse Parallelen zum Fall Karen O. auf. Unter dem Vorwand Werbefotos machen zu wollen fährt der Täter mit einer 19-jährigen Frau zu einem Modegroßhandel in Neuss, wo sich angeblich die Schlüssel für das Fotostudio befinden. Dann geht es weiter zu dem Feldweg am Rhein. Wieder wird das Opfer zum Sex gezwungen und zweimal vergewaltigt. Ihr wird eine Damenstrumpfhose um den Hals gelegt, gefolgt von der Drohung, sie zu erwürgen und sie nach ihrem Tod in den Rhein zu werfen. Aber die 19-Jährige hat, anders als die Tierärztin knapp neun Monate zuvor, großes Glück: Ihr Peiniger wirkt plötzlich sehr freundlich und fährt sie, nach mehrstündigem Martyrium mit zweifacher Vergewaltigung, völlig überraschend Nachhause. Die junge Frau stellt Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung. Aber es kann kein Täter ermittelt werden.

Am 16. November 1985 am Rheinufer bei Neuss die nächste Sexualstraftat: Das Opfer ist diesmal 20 Jahre alt, wird wieder zweimal vergewaltigt, diesmal mit einem Wollschal bedroht und einmal gewürgt. Aber der jungen Frau gelingt es, das Kennzeichen des Wagens ihres Peinigers der Polizei zu melden. Der Halter kann in Gelsenkirchen ermittelt, Ulrich M. bereits am nächsten Tag festgenommen werden. Der 27-Jährige räumt zwar den Geschlechtsverkehr ein, streitet aber jegliche Gewaltanwendung ab. Obwohl er gegen die Bewährungsauflagen des Landgerichts Essen nach seiner ersten Sexualstraftat verstoßen hat, wird er aber erstaunlicherweise noch am selben Tag, unter der Auflage, sich dem Verfahren nicht zu entziehen, schon wieder freigelassen. Die Ermittlungs- und Justizbehörden dort wissen zu diesem Zeitpunkt weder von dem Mord an der jungen Tierärtin bei Dülmen noch von den anschließenden Vergewaltigungen, da noch kein Datenaustausch stattfindet.


Flucht und weitere Sexualdelikte im Ausland

Nach der Tat in Neuss 1985 flüchtet der Vergewaltiger vor der deutschen Justiz mit dem Zug über Paris nach London. In England folgen zunächst mehrere Arbeitsplatz- und Wohnungswechsel, bevor er sich schließlich in Swindon im Südwesten Englands niederlässt, das damals als das Silicon Valley Großbritanniens gilt. Dort gründet Ulrich M., inzwischen Informationstechniker, eine eigene Firma für Fernseher- und Computerreparaturen. Im Jahr 1989 lernt er auch in England eine Frau kennen. Anna Mazzotta ist 19 und damit 12 Jahre jünger als er. Der Mörder und Vergewaltiger verliebt sich in die junge Frau die später eine berühmte Künstlerin, und laut Wikipedia für ihre Gemälde und Kohlezeichnungen, "die auf Beobachtungen des Lebens basieren", bekannt werden sollte. Er kauft ein Haus, die beiden verloben sich und Ulrich M. lebt in England die nächsten drei Jahre mit ihr unbehelligt zusammen. Das er in Deutschland gesucht wird verschweigt er.

In Münster will dem Rechtsmediziner Bernd Brinkmann die ermordete Karen O. im Haferfeld vom Juli 1983, in der Nähe der Landstraße 600 zwischen Dülmen und Groß Reken im Kreis Coesfeld, nicht aus dem Kopf gehen. Er hat damals auch Organproben der Toten aufbewahrt und weiß zu diesem Zeitpunkt noch nichts von Ulrich M. und dessen Vorstrafe für die Vergewaltigung in Marl. Im März 1992 unternimmt der Professor den ersten Versuch, die vorhandenen Spuren mit der Ende der 1980er-Jahre in Deutschland erstmals eingesetzten DNA-Analyse zu knacken. Aber er findet nur Zelltrümmer, das Material reicht noch nicht aus.

Im englischen Swindon wird am 04. Juli 1992 um zwei Uhr nachts eine Polizeistreife zu einer Frau geschickt. Sie war überfallen worden. Einer der Beamten bemerkt auf der Straße einen Mann, auf den die Täterbeschreibung des Opfers passen könnte. Police-Officer Tim Wadsworth spricht ihn an, ist aber mit der Erklärung des fremden Mannes, was er um diese Zeit mitten in der Nacht hier zu suchen habe, nicht zufrieden. Er bittet ihn, mit auf die Wache zu kommen um die Angelegenheit zu prüfen. Der nächtliche Herumtreiber ist deutscher Staatsbürger. Sein Name: Ulrich M., dem jetzt ein abgelaufener Reisepass zum Verhängnis werden sollte. Routinemäßig geben Officer Wadsworth und sein Kollege seine Daten an Interpol weiter und erfahren jetzt, dass er in Deutschland wegen den Vergewaltigungen in Düsseldorf 1984 und Neuss ein Jahr später zur Fahndung ausgerieben ist. Daraufhin nehmen ihn die Engländer nach Rücksprache mit den deutschen Behörden fest und liefern ihn im Juli 1993 in die Bundesrepublik aus. Ein möglicher Zusammenhang mit dem Fall Karen O. ist weiter nicht ersichtlich.


Erste Verurteilung in Deutschland und kleine Fortschritte im Fall Karen O.

Zurück in Deutschland bekommt Ulrich M. am 19. Oktober 1993 vom Landgericht Düsseldorf jetzt dreieinhalb Jahre Gefängnis für die beiden Vergewaltigungen am Rhein aufgebrummt. Das er vor inzwischen 10 Jahren auch noch Karen O. in einem Haferfeld bei Dülmen umgebracht hat, kann die Polizei immer noch nicht wissen. Die DNA-Analyse steckt Anfang der 1990er-Jahre in Deutschland noch in den Kinderschuhen und es gibt noch keine Datenbank. Ulrich M. kommt in die JVA Geldern-Pont am Niederrhein. Im Gefängnis sammelt er durch seine freundliche Art und seine guten Manieren Pluspunkte. Und obwohl er wegen der ersten Vergewaltigung 1980 in Marl ein Wiederholungstäter ist, wird er schon im April 1995 wegen guter Führung auf Bewährung wieder einmal vorzeitig aus der Haft entlassen. Möglicherweise hat er beide Taten gestanden und seinen beiden Opfern die Aussage erspart. Das wäre zumindest eine Erklärung für das erneute milde Urteil, die aber nicht belegt werden kann.

Wieder auf freien Fuß zieht es ihn erneut nach England, wo aber seine Verlobte in Swindon nach zwischenzeitlichem bekanntwerden seiner kriminellen Vergangenheit aus allen Wolken fällt und jetzt nichts mehr von dem Deutschen wissen will. Ulrich M. sieht ein, dass er bei ihr keine Chance mehr hat. Jetzt versucht er, allerdings erfolglos, sein Haus zu verkaufen. Er schmeißt seinem Makler die Schlüssel in den Briefkasten und verlässt Großbritannien im Jahr 1996 endgültig. Wie seine Nachbarn später berichten werden, ohne seine Hypothek für das Haus zu bezahlen.

Ulrich M. ist inzwischen 37 Jahre alt und versucht sich in Deutschland eine neue bürgerliche Existenz aufzubauen. Während seiner Haftzeit in Geldern hatte er zeitweise Freigang und durfte das Gefängnis verlassen. Und wieder lernt er eine mit 20 Jahren viel jüngere Frau in einer Diskothek kennen. Sie findet ihn humorvoll, die beiden verlieben sich ineinander und ziehen nach Kevelaer. In einer Siedlung am Stadtrand haben sie sich eine Doppelhaushälfte gekauft. Der aus der Haft entlassene Sexualstraftäter heiratet die 20-Jährige und wird zweifacher Familienvater.

Nach seinen Erfahrungen in England erzählt er seiner Frau zumindest teilweise von seinen Vorstrafen, die allerdings ungerecht und falsch seien. Man habe ihn wegen Vergewaltigungen verurteilt, die seiner Meinung nach keine waren. Das er 1983 einen Menschen getötet hat, verschweigt er. Die 20-jährige zweifelt vielleicht zwar ein wenig, glaubt ihm dann aber und das Glück scheint perfekt, bevor Ulrich M. seine kriminelle Vergangenheit doch noch einholen wird. Die Kriminaltechnik hat zwar auch schon in den 1990er-Jahren riesige Fortschritte gemacht, aber die am Tatort im Fall Karen O. gefundenen Spermien reichen damals für einen genetischen Fingerabdruck des Täters noch nicht aus.


Genetischer Fingerabdruck des Täters nach 17 Jahren und Festnahme

Nachdem dieser aber den Rechtsmedizinern der Uni Münster um Bernd Brinkmann Ende 2000 gelungen war und dem BKA zur Einspeisung in die Datenbank übergeben wird, fragt die Polizei Ulrich M. im Sommer 2001, ob er breit sei eine Speichelprobe abzugeben. Nach anfänglichem Zögern willigt er schließlich ein. Er ahnt zwar, das die Speichelprobe ihn in den Abgrund führen könnte, da er nicht wissen kann welche Spuren die Polizei vom ihm hat. Aber er weiß auch, dass ihm nichts anderes übrig bleibt. Die zum Tatzeitpunkt 1983 noch nicht mögliche DNA-Analyse wird durchgeführt und mit den bereits registrierten DNA-Mustern bekannter Straftäter verglichen. Das Ergebnis des ersten Abgleichs fällt ernüchternd aus: Kein Treffer. Aber die Datenbank wächst kontinuierlich, am 23. Mai 2002 gibt es einen neuen Versuch. Und diesmal landen die Spezialisten des BKA einen Treffer: Es gibt eine Übereinstimmung des genetischen Fingerabdrucks von Ulrich M. mit dem bei Karen O. gefundenen DNA-Muster des Täters. Der jetzt 43-Jährige wird am 05. Juni 2002 in Kevelaer von der Polizei aus Münster auf der Straße festgenommen, bestreitet aber sämtliche Vorwürfe. Zwischen der Vergewaltigung 1985 und seiner Festnahme lassen sich ihm keine weiteren Straftaten nachweisen. Dennoch kommt es genau fünf Monate später vor dem Landgericht Münster zur Anklage gegen den gelernten Radio- und Fernsehtechniker.

Anklage wegen Mordes an Karen O. und Urteil

Zum Prozessbeginn am 05. November 2002 sagt Ulrich M. aus, eine Beziehung mit Karen O. gehabt und die Tierärztin öfter am nahegelegenen Silbersee in Haltern getroffen zu haben. Er bestreitet aber den Mord. Vor Gericht kann keiner der Zeuginnen und Zeugen die vermeintliche Beziehung bestätigen. Im weiteren Prozessverlauf wiederholt er seine schon vor der Polizei getätigte Aussage zum Tatablauf. Demnach sei er in der Nacht zum 13. Juli 1983 mit Karen O. an einem Baggersee bei Dülmen zusammen gewesen. Sie habe ihm gesagt, dass dies ihr letztes Treffen wäre da sie sich beruflich verändern wolle und die Tierklinik verlassen werde. Er sei schockiert gewesen und habe sich übergeben müssen. Beim späteren, angeblich einvernehmlichen letzten Sex habe er eine Erektionsstörung gehabt, sei danach ausgerastet, habe sie geschlagen und kurz gewürgt, worauf es zu einem "tödlichen Unfall" gekommen sei, den er zuerst gar nicht bemerkt haben will.

Am Abend des vorletzten Prozesstages führt Professor Bernd Brinkmann in seinem Labor im Rechtsmedizinischen Institut der Uni Münster einen Ultradünnschnitt an der Lunge der Toten aus. Unter dem Elektronenmikroskop kann er dabei massive Veränderungen des Organs feststellen. Was den mutmaßlichen Tatablauf betrifft kommt der Professor zu dem Ergebnis dass Karen O., bevor sie im Haferfeld vergewaltigt und anschließend getötet wurde, wahrscheinlich im Auto ungefähr rund eine Stunde zuvor schon einmal vergewaltigt und gewürgt worden sein muss. Dabei sei es zu einem "Anersticken" gekommen, einem Phänomen aus der Schockforschung. Danach habe der Täter die bewusstlose Tierärztin in das Haferfeld getragen, in dem sie dann vermutlich noch einmal zu sich gekommen war und erneut so lange gewürgt wurde bis sie starb. Nachdem er Karen O. dann getötet habe sei anschließend die Leiche von ihm vergewaltigt worden.

Die Behauptungen des angeklagten Informationstechnikers vom "tödlichen Unfall" im Affekt sind für das Gericht damit eindeutig widerlegt. Das rechtsmedizinische Gutachten von Bernd Brinkmann habe eindeutig einen klaren Mord nachgewiesen. Auch den angeblichen "Ausraster" nimmt die Schwurgerichtskammer Ulrich M. wegen des längeren zeitlichen Abstandes der beiden Würgevorgänge nicht ab. Für den Mord an der Tierärztin Karen O. wird er am 10. Dezember 2002 in Münster zu lebenslanger Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung, die sich auf das Gutachten des Rechtsmediziners stößt, heißt es sinngemäß, dass der Angeklagte den Tod seines Opfers durch ersticken beabsichtigt habe, um ungestörten Geschlechtsverkehr zu haben. Später stellt sich dann noch heraus, dass er in seiner Zeit als Bodybuilder oft Mais gegessen hat. Der verurteilte Mörder und Vergewaltiger kommt in die JVA Münster und es wird davon ausgegangen, dass er frühestens 2017 entlassen werden könnte.

Ein Jahr nach seiner Inhaftierung gelingt es dem Nachrichtenmagazin Spiegel im Rahmen einer Reportage über die Arbeit Brinkmanns in Münster auch ein Interview mit dem verurteilten Mörder und Vergewaltiger Ulrich M. zu führen. Er schildert seine Sicht der Dinge und spricht dabei auch über sein Elternhaus. dass er als katholisch und spießig bezeichnet. Sein Vater habe ein verzerrtes Frauenbild gehabt. Frauen seien für den Elektromeister entweder unberührt edel, wie die heilige Jungfrau Maria oder, nach dem ersten Sex, nur noch Huren und Schlampen gewesen. Er sei weder ein Triebtäter, noch gewalttätig, habe überhaupt kein Triebverhalten und sieht sich als Opfer eines Justizirrtums. Nach dem dreistündigen Gespräch im Besucherraum der JVA Münster kommt das Magazin zu dem Schluss, dass er die Ereignisse jener Nacht fast 20 Jahre mit sich herumgetragen und sie bearbeitet hat, bis er mit der Erinnerung leben konnte.


Mord und weitere ungeklärte Sexualdelikte in Frankreich neu aufgerollt

Nach seiner Verurteilung in Deutschland kommen in den darauffolgenden Jahren neue Vermutungen auf, dass Ulrich M. während seines Aufenthaltes in England eventuell auch noch für andere ungeklärte Fälle von Vergewaltigungen mit Todesfolge oder sogar von Morden in England und Frankreich als Täter in Frage kommt. Einige dieser Tötungsdelikte waren in der Nähe der Autobahn A6 verübt worden, einer wichtigen Transitstrecke aus dem Ausland. Bei erneuten Untersuchungen von Beweismaterial eines Mordes in Avallon im Département Yonne in der Region Burgund rückt Ulrich M. schließlich auch in das Visier der französischen Polizei. Die Studentin Sylvie B. wird im Mai 1989 in ihrer Badewanne tot aufgefunden. Auch sie war erwürgt und mehrfach vergewaltigt worden, auch sie ist vermutlich erst nach einem zweiten Würgevorgang gestorben. Der Fall wird 2005 von der Mordkommission in Lyon neu aufgerollt, nachdem aufgrund des technischen Fortschritts in der Kriminaltechnik die DNA-Spuren vom Tatort abgeglichen werden können. Der Deutsche leugnet die Vorwürfe und gibt lediglich zu, im Jahr 1989 während seiner Zeit in England mit seinem zum Wohnmobil umgebauten VW-Bus für einige Monate in Frankreich gewesen zu sein. Auch ein Verhältnis mit dem Opfer räumt er ein.

Nachdem es in der französischen Datenbank keinen Treffer gibt, übermitteln die Franzosen im Jahr 2006 die DNA-Spuren zum BKA in Wiesbaden. Wie schon im Fall Karen O. gibt es wieder im zweiten Versuch einen Treffer. Im Jahr darauf kommt es zur erneuten Anklage gegen Ulrich M. wegen Vergewaltigung und Mordes. Nach eingehender Prüfung durch die deutschen Behörden wird er im Jahr 2010 für den Prozess nach Frankreich überstellt. Einige der Zeuginnen und Zeugen sagen aus, Ulrich M. im Mai 1989 in Avallon gesehen zu haben. Sie geben aber auch zu dass ihre Erinnerungen nach der langen Zeit etwas verblasst sei. Über das Opfer sind sich aber alle sich einig, dass Sylvie B. eine zurückhaltende junge Frau war. Keiner kann sich vorstellen, dass sie mitten in der Nacht auf den Campingplatz Avallon gekommen sein könnte, um mit einem Fremden sexuelle Beziehungen zu haben, wie es der Angeklagte behauptet.

Wie schon das Landgericht Münster im Fall Karen O. glaubt ihm auch das Schwurgericht in Auxerre nicht. Es befindet den Deutschen der Misshandlung und Tötung der 24-jährigen französischen Studentin für schuldig und verurteilt ihn nach achttägigem Prozess am 12. Oktober 2011 jetzt auch in Frankreich zu einer lebenslangen Haftstrafe plus 22 Jahren Sicherheitsverwahrung, was bedeutet, das in diesem Zeitraum Lockerungen ausgeschlossen sind. Das Urteil wird am 22. September 2012 im Berufungsverfahren vom Schwurgericht in Melun im Département Seine-et-Marne bestätigt. Eine EU-Regelung ermöglicht es die dort verhängte Strafe im Heimatland zu verbüßen. Er kommt jetzt wieder in die JVA Geldern, wo Ulrich M. laut französischen Zeitungsberichten Ende April 2017 von Ermittlern aus dem Nachbarland besucht wird um ihm zu einem weiteren Cold Case aus dem Jahr 1986 zu vernehmen.

Es wird nicht ausgeschlossen, dass der gelernte Radio- und Fernsehtechniker auch an der Ermordung der 23-jährigen Supermarkt-Kassiererin Sylvie A. aus Chalon-sur-Saône im Département Saône-et-Loire in der Region Burgund beteiligt gewesen sein könnte und für weitere noch ungeklärte, Sexualmorde verantwortlich ist. Der französische Psychiater Paul Bensussan sieht in ihm einen sexuellen Sadist, der die Angst oder Demütigung seiner Opfer genießt, einen unflexiblen Mann aus Stein mit einer arroganten Einstellung. In einem Gutachten bezeichnet er den Deutschen als Gefangener seiner Lügen, zu stolz um seine Verbrechen zu gestehen. Er dramatisiere die Geschichte seiner Jugend, um Mitgefühl zu erregen und nehme den Schrecken seiner Taten überhaupt nicht wahr.

Ulrich M. selbst sieht sich hingegen nach Überzeugung des Gutachters als als sanften Mann, der Frauen liebt und, auch wegen seiner Muskelmasse, von ihnen geliebt wird. Er beharre darauf, das sein Geschlechtsverkehr immer einvernehmlich gewesen sei und wolle nicht wahrhaben dass er ein Serienvergewaltiger ist. Der Psychiater sieht darin ein Teil einer Verteidigungsstrategie. Er kommt in dem Gutachten zu der Schlussfolgerung, dass der nachweisliche Serienvergewaltiger fast alle Eigenschaften eines Serienmörders aufweise. Aber der Mord an Sylvie A. kann ihm, genauso wenig wie noch weitere ungeklärte Morde in England und Frankreich, nicht nachgewiesen werden.

Über die Klärung des Mordes an Karen O. wird in der Sendung vom 05.07.2002 berichtet.


Artikel und Podcast zum Fall:

  • Von der A6 verschwunden: Die Gendarmen befragen einen deutschen Serienmörder - automatische Übersetzung Le Parisien vom 08. Mai 2017.
  • M.-Affäre: Psychiater an der Anwaltskammer - automatische Übersetzung france3-regions.francetvinfo.fr vom 10. Oktober 2011.
  • Der Spurenleser - Der Spiegel, Ausgabe 40 vom 29. September 2003, Seiten 66-74.

Versuchtes und vollendetes brutales Sexualverbrechen an Veronika W. und Astrid K.

Inhalt

  • Dienststelle: Kripo Böblingen
  • Beamter im Studio: Oberkommissar Vogt
  • Tattage: 23. September 1983 und 21. Oktober 1983
  • Details:
    • Fall 1: Erstes Opfer eine Schwangere: Veronika W., Passanten greifen ein, der Täter flieht; Freitag; Vollmond
    • Fall 2: zweites Opfer Astrid K. und ihre Schwester holen Bruder aus Krankenhaus ab; Astrid will lieber Musik hören und bleibt im Auto; hält mit Halloween-Maske maskierten Täter für Bruder; wieder Freitag und Vollmond; Lagerstatt; Hospital; dreifacher Kieferbruch und Verlust mehrerer Vorderzähne; bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt; Mädchen schleppt sich geknebelt und gefesselt vom Tatort weg; von einer Militärstreife auf einer Waldstraße aufgefunden;
  • Zitate: „Fahrt vorsichtig, damit nicht noch etwas Schlimmeres passiert.“ (Hans Wengefeld als Vater von Astrid) / „Von der Gefahr, die ihr ganz aus der Nähe droht, kann Astrid zu dieser Zeit noch nichts wissen“. Da sie von der Gefahr nichts weiß, nimmt Astrid K. auch die letzte Chance die sich ihr bietet, dem verbrechen zu entgehen, nicht wahr.“ / „Da Astrid den maskierten Mann zunächst für ihren Bruder hält, hat sie natürlich keine Angst.“ (Sprechertext Wolfgang Grönebaum) / Rainer, was soll denn der Quatsch?“ (spätere Marienhof-Darstellerin Michaela Geuer als Astrid K.) / „Erst als der Täter ein Messer zieht erkennt sie die Gefahr.“ (wieder Wolfgang)
  • Sprecher: Wolfgang Grönebaum
  • Musik: "Thriller", "Billy Jean" und "The Girl Is Mine", mit Paul McCartney (Michael Jackson) sowie "What a Feeling" (Irene Cara)
  • Darsteller: Gerhard Einert, Michaela Geuer als Astrid K., Iris Pletscher, Uschi Ploner-Moser, Hans Wengefeld als Vater von Astrid
  • Belohnung: insgesamt 12.000 DM
  • Bewertung: ***
  • Status: (un)geklärt (Quellen?)

Nachspiel

Raubmord an Harald W.

Inhalt

  • Dienststelle: Kripo Düsseldorf
  • Beamter im Studio: Hauptkommissar Koch
  • Tattag: 26. November 1983
  • Details: DC-10 in silber-gelber Condor-Lackierung startet am Düsseldorfer Flughafen; Zustellbezirk 53; Posthauptschaffner Harald W. parkt seinen Zustell-Benz direkt vor dem Terminal-Eingang; der 49-jährige kennt Bezirk "wie seine Westentasche"; bringt täglich Wertpaket in Wechselstube im Flughafen, Inhalt: Devisen für den Geldumtausch; nicht ungewöhnlich, dass kleinere Banken Wertpakete nutzen, um Filialen mit Bargeld zu versorgen; Mann kauft für 500 DM Yamaha Enduro 50 von Azubi; holprige Probefahrt; Moped vorgeblich Geburtstagsgeschenk für Sohn; Mann achtet sehr genau darauf, nicht zu viel von sich zu zeigen; dicke Brille und Mütze, die er auch unter dem neuen Nolan-Helm anbehält; Verkäufer lässt großzügig Mercedes-Schlüsselkarabiner dran; ihm fällt wenige Tage später sein Moped angeschlossen an einer Parkuhr auf; wundert sich, da Käufer angeblich aus Essen gewesen sei; wenige Tage später Überfall: 3 Postwagen verlassen gleichzeitig Hauptpost-Gelände; müssen immer an Ampel halten; Täter legt blauen Sack mit Krähenfüßen unter Hinterrad von Harald W.s Postwagen; verschafft sich Zutritt, Harald flüchtet in Laderaum und wird dort erschossen; Täter nimmt Geldtasche und Wertpaket an sich; Beute rund 77.000 DM; Postbeamter aus anderem Wagen sucht Schutz in Privat-PKW, Schuss des Täters verfehlt ihn; Täter flieht mit Moped zu Baustelle; zieht sich um und wirft Kleidung auf Garagendach; Post verändert daraufhin die Abläufe beim Geldtransport
  • Zitate: „Was machen sie denn da?“ - „Bleiben sie im Wagen. Das ist ein Überfall.“
  • Sprecher: Wolfgang Grönebaum
  • Darsteller: Rudolf-Waldemar Brem, Gernot Möhner, Ulf Söhmisch (auch Ulf J. Söhmisch), Ilse Zielstorff
  • Besonderheit: Die Flucht-Yamaha steht bei Ede im Studio.
  • Belohnung: insgesamt 12.000 DM
  • Bewertung: ***
  • Status: ungeklärt

Nachspiel

Die Studiofälle der Sendung:

  • SF 1: Interpol Wien - Suche nach einem Ölbild von Egon Schiele (Wert 100 Millionen Schilling, Einbruch in der Silvesternacht, hohe Belohnung: 200.000 Schilling)

Geklärt: Wann, wo und wie das Gemälde gefunden wurde ist nicht bekannt. Allerdings wurde es im Jahr 2000 von Sotheby's versteigert. Heutzutage ist es zu besichtigen bei der Neuen Galerie am Landesmuseum Joanneum in Graz.

  • SF 3: LKA Wiesbaden - Fahndung nach Peter E. (Serienbetrüger, Flucht aus JVA Hohenasperg, neue Taten, mit ungedeckten Schecks KFZ- Käufe)

Geklärt: Konnte dank eines Zuschauerhinweises wenige Stunden nach der Sendung in Rastatt festgenommen werden. Aufklärung in der Folgesendung.

  • SF 4: Kripo Kassel - Fahndung nach Helmut K. (im Europaparlament, Zuschüsse für Landwirte, steckt Provisionen in die eigene Tasche)

Geklärt: Festnahme in Stuttgart. Wohnte dort unter dem falschem Namen "Christian Hartmann". Aufklärung in der Sendung vom 07.09.1984, ein Update gab es davor schon in der Folgesendung.

  • SF 5: Kripo München - Bankräuber gesucht, Beute 40.000 DM - Foto von Überwachungskamera
  • SF 6: Kripo Lindau - Identifizierung einer unbekannten Toten. Anhand des Gürtels konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden, er saß bereits in U-Haft, Identität der Toten weiterhin unbekannt. Davon wird in der Folgesendung berichtet.

Geklärt: In der Sendung vom 11.01.1985 wird die Tote als Maria Rios T. aus Spanien identifiziert. Die Suche nach ihrem Mörder ist daraufhin der erste Studiofall in jener Sendung.

  • SF 7: Kripo Wien (erst in der Spätsendung) - Mord an der Tankstellenbesitzerin Helene B.

In der Folgesendung wird nach weiteren Zeugen gefragt, da es bislang keine konkreten Zuschauerhinweise gab. Gerichtlich niemals gelöst, aber als Tatverdächtiger galt Johann K. alias "Pumpgun-Ronnie". Er brachte sich beim Versuch seiner Festnahme um. Siehe auch: Johann K. Wikipedia - Verdacht auf weitere Morde

XY Gelöst - der Rückblick

Zwischenergebnisse aus früheren Sendungen:

  • SF 1 der vorherigen Sendung: Zwei der drei von der Kripo Essen gesuchten mutmaßlichen Scheckbetrüger konnten festgenommen werden. Heinz-Dieter K. ging der Polizei in Krefeld sowie Hans-Jürgen Sch. in Spanien ins Netz. Die unbekannte Scheckeinlöserin ist weiterhin auf der Flucht.
  • SF 3 der vorherigen Sendung: Der vom Polizeikommando Aargau gesuchte Willy M., der einen Gefängnisurlaub zur Flucht genutzt hatte, will von einem Zuschauer im Kanton Aargau gesehen worden sein. Die Ermittlungen dort blieben aber erfolglos, erneute Fahndung nach ihm.
  • SF 6 der vorherigen Sendung: Der von der Kripo Bremen gesuchte Geldtransportfahrer Hermann K., der mit einem Geldkoffer mit 1,1 Millionen DM geflüchtet sein soll, hielt sich einige Zeit in Österreich auf und wurde zuletzt mit einiger Sicherheit in einem Hotel in Bozen in Südtirol gesehen.

XY Gelöst:

  • FF 2 der vorherigen Sendung: Durch die gezeigten Kleidungsstücke, die der Täter nach seinen zwei Überfällen auf ein und dieselbe Sparkasse in Stromberg im Hunsrück weggeworfen hatte, kam die Polizei dem Täter auf die Spur. Nach der Sendung meldeten sich mehrere Zuschauer, denen einzelne dieser Kleidungsstücke gestohlen wurden. Die weiteren Ermittlungen führten zu einem Mann, der bereits im Gefängnis war, nach einem Hafturlaub kurz vor dem ersten Überfall aber nicht mehr zurückgekehrte. Der junge Mann aus Bad Kreuznach konnte erneut festgenommen worden. Er bestreitet, die beiden Überfälle begangen zu haben, aber die Kripo ist sich sicher, dass sie genügend Beweise gegen ihn in der Hand hat.
  • SF 5 der Sendung vom 02.12.1983: Die drei von der Bundespolizei Wien gesuchten Bankräuber Robert G., Roman Sch. sowie dessen Bruder Wolfgang Sch., konnten jetzt bei dem Versuch, dieselbe Wiener Bank erneut zu überfallen, nach einem Schusswechsel mit der Polizei festgenommen werden. Die damalige Beute von 2.500.000 Schilling hatten die Täter fast schon ganz verbraucht. Von dem Rest kaufen sie die Waffen, die bei dem gescheiteten Bankraub eingesetzt wurden.
  • SF 2 der Sendung vom 24.02.1984: Die Kapo Luzern konnte das Rätsel um einen unbekannten Jugoslawen jetzt lösen. Der Mann hatte seinen Namen verschwiegen weil Interpol Belgrad nach ihm mit internationalen Haftbefehl suchte. Er muss in seiner Heimat noch eine Gefängnisstrafe wegen Diebstahls verbüßen und wurde ausgeliefert.

Erste Erkenntnisse (Zuschauerreaktionen in der Spätsendung)

Filmfälle:

  • FF 1: Mord an Tierärztin Karen O.; eine Zuschauerin will sie mehrfach in Begleitung eines Mannes in einem Lokal gesehen haben; die Zuschauerin gab keinen Namen an und wird gebeten, sich noch einmal zu melden; höchste Vertraulichkeit wird zugesichert.
  • FF 2: Sexualverbrechen an zwei Frauen in Böblingen; eine Zuschauerin hat eine Decke, wie sie der Täter zurückließ gehabt und auch so gestopft, wie es in der Sendung gezeigt wurde; ebenfalls vom Täter zurückgelassene Seile mit Clip am Ende werden auf Wunsch einiger Zuschauer erneut gezeigt.
  • FF 3: Mord an Postbeamten Harald W.; keine Erwähnung in der Spätsendung

Studiofälle:

  • SF 1: Ölgemälde; keine neuen Hinweise
  • SF 2: Vermisstenfall Peter R.; wenige Hinweise und die Polizei sucht weiter nach Autofahrern, die am Samstag 12. Mai 1984 (Vortag vom Muttertag) im Bereich St. Gallen unterwegs waren und möglicherweise Beobachtungen gemacht haben.
  • SF 3: Fahndung nach aus der Haft geflohenem Serienbetrüger Peter E.; er soll in Kärnten, im Süden von Österreich gesehen worden sein und auch sein Fahndungsfoto wird nochmal gezeigt.
  • SF 4: Fahndung nach Helmut K.; er soll jetzt auch in Nordrhein-Westfalen in Erscheinung getreten sein und konkreter Hinweis, dass er in einem Lokal am Duisburger Hauptbahnhof gesehen worden sein soll, wird bereits überprüft.
  • SF 5: Bankräuber gesucht, Beute 40.000 DM; Foto von Überwachungskamera wird erneut gezeigt und konkrete Namen wurden auch mitgeteilt; auch hier schon Überprüfungen.
  • SF 6: Identifizierung einer unbekannten toten Frau, die zusammen mit einem Gürtel nochmals gezeigt wird; einige Zuschauern wollen sie erkannt haben; Ahornblatt über der linken Tasche der Jeans, mit der die Tote bekleidet war.
  • SF 3 der vorherigen Sendung: Überprüfungen nach einem konkreten Hinweis zum verurteilten Mörder Willy M., der im Kanton Aargau einen Gefängnisurlaub zur Flucht genutzt hatte.

Bemerkungen

  • Geniale Wolfgang-Texte in Filmfall 2.
  • Edes heftige Aussetzer vor Filmfall 3.
  • Weitere Darsteller: Michael Klein, Hans Krumpholz, Rainer A. Weiss

Vorherige Sendung: Sendung vom 11.05.1984

Nächste Sendung: Sendung vom 13.07.1984

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